Staatsanwaltschaft gegen Kemeel Mustaf

Der Verfassungsgericht in Gjilan hat eine Ablehnung der Angeklagten Q. M. erklärt, seit der heutigen Sitzung wurde der Staatsanwalt von der Strafverfolgung verlangt. Der Angeklagte Q. M., in der Qualität des Bürgermeisters der Gemeinde Gjilan, wurde von der Staatsanwaltschaft für die Unterzeichnung des öffentlich-privaten Partnerschaftsabkommens vom 23.05.2012 im Auftrag von [...]
Der Verfassungsgericht in Gjilan hat eine Ablehnung der Angeklagten Q. M. erklärt, seit der heutigen Sitzung wurde der Staatsanwalt von der Strafverfolgung verlangt.
Der Angeklagte Q. M., in der Qualität des Bürgermeisters der Gemeinde Gjilan, wurde von der Anklage für die Unterzeichnung des öffentlich-privaten Partnerschaftsabkommens von 23.05.2012, im Namen des ehemaligen CRM “Higjen” in Gjilan, für die Gründung des gemeinsamen Gesellschafterunternehmens “Eco Higyna” mit öffentlicher Auftraggeber “Eco Vision” in Gjilan auf Einheitskapital bedeutet 51 für private Partner und 49 % für öffentliche Partner.
Nach der Überprüfung aller Fachpapiere und der Anhörung von Zeugen hat die Staatsanwaltin des Falles im letzten Fall, in Abwesenheit von Beweismitteln, die Verfolgung von Beschuldigten Q. M., die mit der Fehlnutzung der Position oder Autorität des offiziellen Artikels 422 Absatz 1 der Republik Kosovo Strafgesetzbuch (KPRK) beauftragt wurde, verzichtet.











