Appell lehnt auch die Anklage gegen Malishevas Präsident ab

Das Berufungsgericht des Kosovo hat die Beschwerde des Sonderstaatsanwalts wegen der Entscheidung des Verfassungsgerichts am 3. April dieses Jahres in Gjakova zurückgewiesen. Mit dieser Handlung hat das Ausgangsgericht die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und das Strafverfahren gegen die Angeklagten Ragip Begaj wegen der [...] Arbeit eingestellt.
Das Berufungsgericht des Kosovo hat die Beschwerde des Sonderstaatsanwalts wegen der Entscheidung des Verfassungsgerichts am 3. April dieses Jahres in Gjakova zurückgewiesen.
Mit dieser Handlung hat das Ausgangsgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und das Strafverfahren gegen die Angeklagten Ragip Begaj wegen strafbarer Handlungen zurückgewiesen. == Weblinks ==== Einzelnachweise ==
Die er vermutlich in der Qualität des Bürgermeisters von Malisheva durchgeführt haben.
Nach Einschätzung des Berufungsgerichts sind die Beschwerdeansprüche der Staatsanwaltschaft nicht begründet, da das Gericht des obersten Gerichts eine Entscheidung getroffen hat, die Anklage zu fallen und die Gründe für den Mangel an Beweisen auch vom Gericht gebilligt werden.












