BIP-Prozesse Parlamentarische Untersuchung

Die Gruppe unabhängiger Abgeordneter (GDP) hat heute die Legislativinitiative verfolgt: Der Entwurf des Gesetzes über Veränderung und Erfüllung des parlamentarischen Investitionsgesetzes. Diese Gruppe schätzt, dass die derzeitige Gesetzesvorlage, die in Kraft ist, verfahrenstechnische Ergänzungen erfordert. Die Initiative zur Änderung des Grundgesetzes, sagen sie, zielt darauf ab, bestimmte verfahrenstechnische Aspekte mit [...]
Die Gruppe unabhängiger Abgeordneter (GDP) hat heute die Legislativinitiative verfolgt: Der Entwurf des Gesetzes über Veränderung und Erfüllung des parlamentarischen Investitionsgesetzes.
Diese Gruppe schätzt, dass die derzeitige Gesetzesvorlage, die in Kraft ist, verfahrenstechnische Ergänzungen erfordert.
Die Initiative zur Änderung des Grundgesetzes, sagen sie, zielt darauf ab, bestimmte verfahrenstechnische Aspekte zu beseitigen, mit denen das Plenum lange konfrontiert ist.
Im Namen des Abgeordneten Aida Dorgi verfolgte Initiative
Die ersten Änderungen sind:
Die parlamentarischen Fraktionen wurden kurzfristig für die Ernennungen der Kommissionsmitglieder eingesetzt. In diesem Sinne haben wir die siebentägige Frist ausreichend berücksichtigt.
In der Vergangenheit haben Untersuchungskommissionen nicht festgestellt, weil der allgemeine Status-oppositale Unterschied eine weitere war. Mit der neuen Rechnung soll sich die Praxis jedoch ändern. Der neue Gesetzesentwurf ändert die Mitglieder des Generalkomitees zum Einspruchs-positalen Bericht in der Versammlung, der ein weiteres Mitglied der Opposition ist. So würden in keiner Weise parlamentarische Gruppen in der Regierung in der Lage sein, die Untersuchungskommissionen zu blockieren.
Eine weitere Änderung wird die Ernennung der Chefs und Laster sein. Vorsitzender der Kommission. Wir sind der Ansicht, dass der Führer aus der Fraktion gewählt wird, die der Initiator der parlamentarischen Kommission ist. Der stellvertretende Vorsitzende sollte zwar durch den Vorschlag der parlamentarischen Fraktion benannt werden, der die Einsetzung der Kommission, der parlamentarischen Fraktion, die Teil der Unterzeichnung auf der Initiativesliste ist, unterstützt.
Eine positive Veränderung wird auch der Abschlussbericht sein. Mit dem Grundgesetz, nachdem der Bericht verabschiedet wurde, blieb letztere in der Schublade des Klosters. Während mit dem neuen Gesetz der empfohlene Bericht in der Versammlung der Regierung des Kosovo, den zuständigen Ministerien - dem Präsidenten - und dem Ombudsmann-Institut vorgelegt wird.
Der auf dem Plenum angenommene Bericht sowie Empfehlungen werden dem Staatsanwalt zur Ergreifung weiterer Maßnahmen übermittelt. Der Staatsanwalt unterrichtet die Versammlung über die Durchführung der Untersuchung über die für die Untersuchung empfohlenen Fälle.












