Bis zum 3. April müssen Beamte ihre Eigenschaft erklären

Die Anti-Korruptions-Agentur gibt allen führenden Behörden bekannt, die nicht das Eigentum erklärt haben, dass ihre gesetzliche Verpflichtung bis Dienstag, den 3. April durchgeführt werden soll. Die Zahl dieser Bezeichnung entspricht dem Gesetz Nr. 05L-03 für den General Administrationsprozess. Artikel 81 Absatz 4 bestimmt: “ [...]
Die Anti-Korruptions-Agentur gibt allen führenden Behörden bekannt, die nicht das Eigentum erklärt haben, dass ihre gesetzliche Verpflichtung bis Dienstag, den 3. April durchgeführt werden soll.
Die Zahl dieser Bezeichnung entspricht dem Gesetz Nr. 05L-03 für den General Administrationsprozess. Artikel 81 Absatz 4 besagt, dass die “Samstage, Sonntage und Tage der offiziellen Feiertage werden den Beginn und die Bewegung der Fristen nicht verhindern.
Wenn der letzte Tag einer Frist am Samstag, Sonntag oder einem offiziellen Urlaub fällt, läuft die Frist am Tag der Arbeit ab, der unmittelbar darauf folgt”. Die Agentur ist allen Beamten zur Verfügung, damit der Prozess der regelmäßigen Eigentumserklärung erfolgreich durchgeführt wird.











