Kosovo Sonderstaatsanwaltschaft erhebt neue Anklagen zum Terrorismus

Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat heute zwei Personen - R.A. und K. P., beim Stiftungsgericht in Pec für den Terrorismus erhoben. Nach der Medienankündigung des Kosovo Special Prosecutor R.A. Er hat angeblich eine Straftat begangen, einen Druck auf kriminelle Handlungen nach Artikel 141 KPRK und kriminelle Handlungen [...]
Nach der Medienankündigung des Kosovo Special Prosecutor R.A. Er hat angeblich eine Straftat begangen, den Druck auf kriminelle Handlungen nach Artikel 141 KPRK und strafrechtlichen Handlungen nach Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Verhinderung der Begegnung bewaffneter Konflikte im Ausland.
In der Zwischenzeit hat K.P. eine Straftat begangen, wenn es versäumt wurde, kriminelle Handlungen oder Täter gemäß Artikel 286 Absatz 1 Buchstabe 1.4 der Republik Kosovo Strafgesetzbuch zu melden.
“Nach dem Urteil R.A.. auf verschiedene Weise hat er Nachrichten an die Öffentlichkeit veröffentlicht, um das Verhalten des Terrorakts zu verschieben, so dass er im sozialen Facebook-Netzwerk auf seinem Profil Videos, Fotos und Kommentare veröffentlicht hat, die die Unterstützung und Sympathie für die Terrororganisation islamischen Staat offen ausdrücken. ISIS\x1>, sagt die Ankündigung.
Auch die Anklage besagt, dass er durch diese Veröffentlichungen Hass gegen andere Mitglieder der Gemeinschaft und des Propagand Islam ausgedrückt hat, so dass er aus veröffentlichten Fotos “Gihadis” und “suicide striker” präsentiert hat.
“R.A. Mit diesen Aktionen engagierte er sich für die kriminelle Arbeit “angenommen, terroristische Handlungen zu begehen” nach Artikel 141 des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo und nach Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes über die Verhinderung bewaffneter Konflikte im Ausland, Nr. 05 L-002. Inzwischen hat die Angeklagte K.P. in der unbestimmten Zeit 2017 nicht die kriminelle Arbeit und die Täter angekündigt, so dass sie seit demselben Kontakt mit Personen hatte, die in Syrien involviert waren und an terroristischen Aktivitäten beteiligt waren, so dass, wenn der Angeklagte R.A. solche Aktivitäten bewusst war, er ihn bat, einen Selbstmordangriff auf das Gebiet der Republik Kosovo zu führen, indem er “Geld für die Finanzierung und einige muslimische Brüder gebraucht hat, um einen Angriff auf den Staat (Cident) Anti-Staat zu organisieren, aber warum KP im Fall nicht der Polizeioffizier genannt hat. Mit diesen Handlungen hat der Angeklagte K.P. aus Artikel 386 Absatz 1 Buchstabe 1.4 der Republik Kosovo Strafgesetzbuch” eine Straftat gegen kriminelle Handlungen oder Täter begangen.












