Zwanzig Jahre im Gefängnis für die Polizei beschuldigt, Bestechungen auf der <x0 Autobahn zu nehmen

241 Monate im Gefängnis oder 20 Jahre im Gefängnis ist der Gefängnisstrafe des Gerichts von Prizren für 20 Kosovo-Polizei-Beamte, die beschuldigt wurden, Bestechungen während des Verkehrsaufzugs auf der Ibrahim Rugova Autobahn zu nehmen. Die Angeklagten dieses Falles sind Shemsie Demolli, Safet Veliu, Naser Rama, Afrika Rafuna, Muhamet Buzhala, Ivica Djokiq, Ismail Azemi, Alush Elshani, Blerim [...]
Die Angeklagten sind Sehemsi Demoli, Safet Velii, Naser Rama, Afrem Rafuna, Muhamet Buzhala, Ivica Djokiq, Ismail Azemni, Alush Elshani, Blerim Zylfaj, Bekim Zogaj, Qerim Beqiri, Azem Gojufi, Ardian Rrecaj, Sasa Nedeljkoq, Saban Gerguri, Shem Zamsiu Zaj, Aziz Krasni, Lulzim Gashi Gashi, Seqi Zeki und Nuhkai.
Nach der Anklage haben die Angeklagten während der Patrouille auf der <x0 Autobahn im Dezember 2016 Ibrahim Rugova”, als Co-Vorsitzender, die unter behördlichen Genehmigungen tätig sind, Geschenke von Verletzern von Verkehrsbestimmungen angefordert und akzeptiert, um ihre offizielle Pflicht nicht zu erfüllen, sie nicht zu verhängen gegensätzliche Sätze.
Laut der Studie wurde Shemsi Demoll eine einzigartige Geldstrafe von 1.500 ( tausend) Euro und eine einzigartige Gefängnisstrafe von 15 (in 17th) Monaten ausgesprochen.
2 Der Angeklagte mit dem ersten S.F. Aufgrund von sechs kriminellen Handlungen, die eine Bestechung in der Abstimmung aus Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 KPRK einnehmen, ist für sich die Strafe von 500 Euro ausgesprochen Geldstrafen und für jeden von ihnen wird der Satz von sechs (sechs) Monaten ausgesprochen.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 unter Vorgr.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen von 3.000 (dreitausend) Euro und U NICH im Gefängnis für die Dauer von 31 (noch 1) Monaten ausgesprochen.
Der N.R. wegen zweier krimineller Handlungen, die nach Art. 428 Abs.1 in Bezug auf Art. 31 KPRK, für jeden einzelnen Akt die Strafe von 500 Euro ausgesprochen Geldstrafen, und für jeden wird der Satz von sechs (sechs) Monaten ausgesprochen.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 unter Vorgr.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen in Höhe von 1.000 ( tausend) Euro und Strafe U NICH im Gefängnis für 10 (zehn) Monate ausgesprochen.
Vier. Aufgrund der kriminellen Straftat, die Bestechung in der Abstimmung nach Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 KPRK zu nehmen, wird die Strafe in Höhe von 1.000 Euro und der Gefängnisstrafe von sechs (sechs) Monaten ausgesprochen.
Initiative M.B. beschuldigt. Aufgrund von drei kriminellen Handlungen, die in der Abstimmung von Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 KPRK, für jeden einzelnen Akt die Strafe von 500 Euro ausgesprochen wird, und für jeden wird der Satz von fünf (fünf) Monaten ausgesprochen.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 Abs.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen in Höhe von 1.500 ( tausend Euro) und dem U-Satz NICH im Gefängnis für 12 ( Zwölf) Monate ausgesprochen.
6 Der Initiator I. J. Aufgrund von fünf kriminellen Handlungen, die aus Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 des KPRK zusammen mit einem Bestechungsgeldern in der Koordinierung genommen werden, ist für sich die Strafe von 500 Euro ausgesprochen, und für jeden von ihnen wird ein sechsmonatiger Gefängnisstrafe ausgesprochen.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 Abs.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen von 2.500 (zweihundert) Euro und dem U-Satz NICH im Gefängnis für 25 (fünfzig) Monate ausgesprochen.
Der Angeklagte mit der ersten I.A. Aufgrund von zwei kriminellen Handlungen, die in der Abstimmung nach Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 KPRK, für jeden einzelnen Akt die Strafe von 500 Euro ist ausgesprochen Geldstrafen, und für jeden wird der Satz von sechs (sechs) Monaten ausgesprochen.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 unter Vorgr.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen in Höhe von 1.000 ( tausend) Euro und Strafe U NICH im Gefängnis für 10 (zehn) Monate ausgesprochen.
Der Angeklagte mit der ersten A.E. wegen zweier krimineller Handlungen, die in der Abstimmung nach Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 KPRK, für jeden einzelnen Akt die Strafe von 500 Euro ist ausgesprochen Geldstrafen, und für jeden von ihnen wird der Satz von fünf (fünf) Monaten ausgesprochen.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 unter Vorgr.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen in Höhe von 1.000 ( tausend) Euro ausgesprochen und U NICH im Gefängnis für acht Monate verurteilt.
9 Initiierte B.Z. Aufgrund von drei kriminellen Handlungen, die in der Abstimmung nach Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 KPRK, für jeden einzelnen Akt die Strafe von 500 Euro ausgesprochen Geldstrafen, für jeden von ihnen die Strafe von sechs Monaten.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 unter Vorgr.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen in Höhe von 1.500 ( tausend Euro) und dem U-Satz NICH im Gefängnis für 15 (16) Monate ausgesprochen.
Initiator B.Z. Wegen zweier krimineller Handlungen, die nach Artikel 428 Abs.1 in Bezug auf Artikel 31 des KPRK zu bribes in der Koordinierung, ist für jeden einzelnen Akt die Strafe von 500 Euro ausgesprochen Geldstrafen, und für jeden wird der Satz von sechs (sechs) Monaten ausgesprochen.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 unter Vorgr.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen in Höhe von 1.000 ( tausend) Euro und Strafe U NICH im Gefängnis für 10 (zehn) Monate ausgesprochen.
Initiator Q.B. Aufgrund von zwei kriminellen Handlungen, die in der Abstimmung nach Artikel 428 Abs.1 zu Artikel 31 KPRK, für jeden einzelnen Akt die Strafe von 500 Euro ausgesprochen wird, und für jeden wird der Satz von sechs (sechs) Monaten ausgesprochen.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 unter Vorgr.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen in Höhe von 1.000 ( tausend) Euro und Strafe U NICH im Gefängnis für 10 (zehn) Monate ausgesprochen.
Der Angeklagte mit der Initialen A.G. Aufgrund von zwei kriminellen Handlungen, die eine Bestechung in der Abstimmung von Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 KPRK, für jeden einzelnen Akt ist die Strafe von 500 Euro ausgesprochen Geldstrafen und für jeden und anderen eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 unter Vorgr.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen in Höhe von 1.000 ( tausend) Euro und Strafe U NICH im Gefängnis für 10 (zehn) Monate ausgesprochen.
Der Angeklagte mit der Initialen A.R. Für die kriminelle Arbeit, die Bestechung in der Abstimmung nach Artikel 428 Abs.1 zu Artikel 31 KPRK, wird durch 1.000 und Gefängnisstrafen von sechs (sechs) Monaten ausgesprochen.
Der Angeklagte mit dem ersten S.N. Wegen zweier krimineller Handlungen, die in der Abstimmung nach Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 KPRK, für jeden einzelnen Akt die Strafe von 500 Euro ist ausgesprochen Geldstrafen, und für jeden Fall wird der Satz von sechs (sechs) Monaten ausgesprochen.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 unter Vorgr.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen in Höhe von 1.000 ( tausend) Euro und Strafe U NICH im Gefängnis für 10 (zehn) Monate ausgesprochen.
Der erste Angeklagte, S.G. Aufgrund von drei kriminellen Handlungen, die in der Abstimmung nach Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 KPRK, für jeden einzelnen Akt die Strafe von 500 Euro ausgesprochen Geldstrafen, und für jeden Fall wird der Satz von sechs (sechs) Monaten ausgesprochen.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 unter Vorgr.2.4 und 2.5 des Angeklagten wird der Satz ausgesprochen. U n NIC mit Geldstrafen in einer Höhe von 1.500 ( tausend Euro) und dem U-Satz NICH im Gefängnis für 15 Monate.
Der erste Angeklagte, S.Z. Für die strafrechtliche Arbeit, die Bestechung in der Abstimmung nach Artikel 428 Abs.1 zu Artikel 31 KPRK, ist eine Geldstrafe von 1.000 Euro ausgesprochen und zu Gefängnisbedingungen von 6 (sechs Monate) verurteilt.
Initiator A.Z. Für die kriminellen Arbeit, die in der Abstimmung nach Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 KPRK ein Beste in Höhe von 1.000 Euro und eine Gefängnisstrafe von 6 (sechs) Monaten.
Der Angeklagte mit der ersten L.G. Aufgrund von drei kriminellen Handlungen, die in der Abstimmung von Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 KPRK, für jeden einzelnen Akt die Strafe von 500 Euro ist ausgesprochen Geldstrafen, und für jeden wird der Satz für sechs Monate ins Gefängnis ausgesprochen.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 unter Vorgr.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen in Höhe von 1.500 ( tausend Euro) und dem U-Satz NICH im Gefängnis für 15 (16) Monate ausgesprochen.
Der erste Angeklagte, S.Z. Aufgrund von drei kriminellen Handlungen, die in der Abstimmung nach Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 KPRK, für jeden einzelnen Akt die Strafe von 500 Euro ausgesprochen Geldstrafen, und für jeden wird der Satz von sechs (sechs) Monaten ausgesprochen.
In Bezug auf Artikel 80 Abs. 1 und 2 unter Vorgr.2.4 und 2.5 wird der Angeklagte mit Geldstrafen in Höhe von 1.500 ( tausend Euro) und dem U-Satz NICH im Gefängnis für 15 (16) Monate ausgesprochen.
Die erste Anklage N.Z. Für die kriminelle Arbeit, die in der Abstimmung nach Artikel 428 Abs.1 über Artikel 31 von KPRK ein Bestechungsgeld von 1.000 Euro und Gefängnisstrafen von sechs (sechs) Monaten einnimmt.












