Der imam beschuldigt, Hass zu verbreiten, hinterlässt die Schuld für Übersetzer

Letzte Woche, der Fall des libyschen Imam Abu Ramadan, schuldete für die Verbreitung des Hasses gegen “Ungläubigen” und für die ungerechte Nutzung des sozialen Systems der Schweiz. Nach der Show “Rundschau” des SRF-Fernsehs und nach der Zeitung “Tages Anzeeger”, in seinen Predigten in einer Moschee in [...]
Letzte Woche, der Fall des libyschen Imam Abu Ramadan, schuldete für die Verbreitung des Hasses gegen “Ungläubigen” und für die ungerechte Nutzung des sozialen Systems der Schweiz.
Er hatte laut der SRF-Fernsehshow “Rundschau” und laut der Zeitung “Tages Anzeeger” in seinen Predigten auf einer Moschee in Biel/Bienne Gewalt gegen diejenigen, die nicht Muslime sind. Gleichzeitig hat dieser Imam rund 600 Tausend Sozialversicherungs Franken in der Schweiz verwendet, die albinfo.ch Broadcast. Seit zwanzig Jahren lebte er hier. Er hat nie gearbeitet, noch hat er eine der Sprachen des Landes gelernt.
Nach der Veröffentlichung in den genannten Medien wurde festgestellt, dass das Staatssekretariat für Migration ihn von dem Status des Asyls beraubt hatte, der imam ein paar Wochen zuvor von Libyen verfolgt worden war.
Unterdessen hat Abu Ramadan ein Interview für die Zeitung “Tages Anzeeger” gestellt, in dem er alle Gebühren verleugnet. Wie das offensichtlichste der Antworten, die er im Interview gegeben hat, ist, dass “fare hat den Übersetzer”. Letzteres hat nach ihm bewusst seine Predigt verzerrt, die den Imam als ein Mann des Hasses präsentieren will, vermittelt albinfo.ch. Imam gibt zu, dass er während seines Aufenthaltes in der Schweiz nie funktionierte, entweder weil er auf Kosten des Staates lebte, aber sagt, er sei richtig darüber. “Der Staat hat weder einen Job erhalten noch seine Studien finanziert”.
Und weil sie die Sprache nicht lernen, liegt die Verantwortung im Staat, da sie nicht die Verfolgung der jeweiligen Kurse vorgesehen hat.
Ein zarter Punkt im Falle von Imam ist sein Zehnmal nach Libyen als Besucher, trotz der Tatsache, dass er gerade vom Regime dort verfolgt wurde. Ich wusste nicht, dass ich nicht das Recht habe, zu gehen”, war seine Begründung.
Aber die eventuelle Rückführung in Libyen oder ein anderer arabischer Staat sieht er unmöglich, gefährdet für das Leben. Andererseits war er mindestens zehnmal als professioneller Begleiter von Reisegruppen nach Mekka, dem muslimischen Heiligtum. Für diese Reise ist es nicht von jedem bezahlt, sondern nur von Reise und Aufenthalt im Hotel abgedeckt.
Wie die Arbeit in Bezug auf den Status seines Aufenthaltes in der Schweiz abgeschlossen wird, ist noch nicht genau bekannt, da sein Thema in Bearbeitung ist, überträgt albinfo.ch. Aber nach den Verantwortlichen und Experten des Feldes ist es fast sicher, dass es nicht aus der Schweiz vertrieben werden kann, bzw. zurückzuweisen, wo es kam.












