Zehn Dinge, die Sie über den Schweizer Pass wissen sollten

Wie kann ich Schweizer werden? Wer hat das Recht, eingebürgert zu werden? Einige Informationen von Swissinfo.ch. So erfahren Sie die Fragen ihrer Leser weltweit, die an der Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft interessiert sind. Zehn Fragen und Antworten werden Ihnen mehr über diese Angelegenheit beibringen. 1) Ich bin ein französischer Staatsbürger, [...]
1) Ich bin Franzose, lebe in Frankreich, aber ich wurde in der Schweiz geboren, wo meine Eltern jahrelang arbeiteten. Kann ich mich für die Schweizer Staatsbürgerschaft bewerben?
Nein. In der Schweiz wird die Staatsbürgerschaft nach dem Prinzip von “us sanginis”, statt dem Geburtssitz (us soli) übertragen.
Die Tatsache, dass Sie in der Schweiz geboren wurden oder dass Ihre Eltern lange in der Schweiz lebten, gewährt Ihnen nicht das Recht auf Staatsbürgerschaft. In der Regel kann ein Fremder einen roten Pass mit einem weißen Kreuz nur beantragen, wenn er in der Schweiz wohnt und Schweizer Eltern hat oder wenn sein Partner Schweizer ist.
2) Ich bin ein französischer Staatsbürger, der mehrere Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet hat. Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich für die Schweizer Staatsbürgerschaft bewerben?
Ein Fremder kann sich für die Einbürgerung bewerben, wenn er seit mindestens 12 Jahren in der Schweiz lebt (die Vorjahre in der Schweiz zwischen 10 und 20 Jahren sind zweimal). Dieser Zeitraum wird seit dem 1. Januar 2018 auf 10 Jahre verkürzt, wobei das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft tritt. Der Antragsteller muss eine Reihe von Kriterien erfüllen: Nachweis, dass er integriert ist, die Realität und Traditionen des Landes anerkennt, sich dem Rechtsrahmen unterwirft, keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, die Werte der Konföderation respektiert und sich mit Mund und Schrift in mindestens einer der Landessprachen äußern kann.
3) Sollte ich gerade 12 Jahre in der Schweiz gelebt haben, um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu beantragen, oder kann einige Einstellungen kombinieren?
12 Jahre Aufenthalt sollten nicht aufeinanderfolgende sein. Mit anderen Worten, die Person kann in der Schweiz, dann in einem anderen Land, mehrere Jahre gelebt haben und in die Schweiz zurückkehren. Im Allgemeinen müssen die Antragsteller jedoch mindestens die letzten zwei Jahre in einem Kanton und/oder einer bestimmten Stadt verbracht haben.
4) Wie erfolgt der Einbürgerungsprozess? Wie soll ich mich vorbereiten und wie viel kostet es?
Die Bedingungen und Verfahren variieren stark von Kanton zu Kanton, wie die Kosten, die Sie für die Anwendung zu bewältigen haben (zwischen 500 und 2.000 Francs). In einigen Gemeinden können Behörden <x0 Nutzung von Überraschungen” Besuch des Antragstellers zu Hause oder erfordern eine Mindestaufenthaltsdauer auf ihrem Gebiet (in der Regel 2 bis 5 Jahre).
5) Wenn meine Kinder in der Schweiz geboren würden, würden sie automatisch Schweizer Staatsbürgerschaft bekommen, auch wenn beide Eltern Ausländer wären?
Nein. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie den Vereinigten Staaten und teilweise Spanien und Frankreich, nutzt die Schweiz keine Landrechte. Wenn Sie also in der Schweiz geboren werden, bedeutet das nicht, dass Sie Anspruch auf Schweizer Staatsbürgerschaft haben.
6) Ich bin Schweizer Staatsbürger, aber ich lebe im Ausland. Sind meine Kinder Schweizer?
Ja. Wenn der Vater oder die Mutter Schweizer Staatsbürgerschaft hat, sind die Kinder automatisch Schweizer Staatsbürger. Kinder, die im Ausland geboren sind und auch einen Pass eines anderen Staates haben, könnten jedoch die Schweizer Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie vor ihrem 22. Geburtstag nicht Schweizer Behörden erscheinen.
7) Meine Mutter und/oder Großmutter waren Schweizer. Könnte der “take” Schweizer Staatsbürgerschaft?
Die Nachkommen der Schweizer Bürger können “Nationalität unter bestimmten Bedingungen. Dies gilt insbesondere, wenn sie vor 1985 von einer Schweizer Mutter geboren wurden, die durch die Ehe mit einem Ausländer ihre Staatsbürgerschaft verlor. Aber das neue Gesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, führt strengere Regeln ein. Wenn du in Zukunft eine Schweizer Großmutter hast, reicht es nicht, den Pass mit einem weißen Kreuz zurückzugewinnen.
8) Sollte ich auf einen Schweizer Pass verzichten?
Schweizer Recht ermöglicht doppelte Staatsbürgerschaft. Dasselbe gilt für fast alle europäischen Länder wie Frankreich, Italien und Deutschland. In Österreich ist die doppelte Staatsbürgerschaft leider nur zu besonderen Anlässen erlaubt, wie zum Beispiel Arnold Schwarzeneggers Kaliberpersönlichkeiten.
9) Meine Frau ist Schweizer. Kann ich mich für die Einbürgerung bewerben? Und wenn er mein Schweizer Mann ist, ändert er etwas?
Ja, seit 1992 werden Männer und Frauen im Falle der Heirat mit ausländischen Bürgern genauso behandelt. Eine Person kann sich für eine vereinfachte Einbürgerung bewerben, wenn sie mindestens drei Jahre verheiratet ist an einen Schweizer Bürger, der mit ihm seit insgesamt fünf Jahren in der Schweiz lebt und seit mindestens einem Jahr konsequenter lebt. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er integriert ist, was die Realität der Schweiz bedeutet und eine nationale Sprache sprechen lernen.
10) Wenn ich mit einer Schweizer/e verheiratet bin, aber im Ausland lebe, kann ich mich für die Schweizer Staatsbürgerschaft bewerben?
Ja, aber die Bedingungen variieren im Vergleich zu Paaren, die in der Schweiz leben. Der Antragsteller muss mindestens sechs Jahre verheiratet sein und nachweisen, dass er eine enge Beziehung zur Schweiz hat. Das bedeutet, dass man in der Lage ist, eine Landessprache zu sprechen, Kontakte zur Schweizer Gemeinschaft im Ausland zu haben und in den letzten sechs Bewerbungsjahren mindestens dreimal fünf Tage direkt in der Schweiz geblieben ist. Albinfo. ch











