Rechtliche Beschränkung der technischen Fahrzeugsteuerung

Die Kosovar Competition Authority hat festgestellt, dass das Gesetz für Automedia (r. 05 L-123), schätzt, dass Artikel 89 Absatz 3 dem Wettbewerbsrecht widerspricht (r. 03/L-229). Dieses Gesetz beschränkt die Lieferung von Dienstleistungen von den technischen Kontrollzentren des Kunden innerhalb der Gemeinde des Fahrzeugeigentümers. [...]
Die Kosovar Competition Authority hat festgestellt, dass das Gesetz für Automedia (r. 05 L-123), schätzt, dass Artikel 89 Absatz 3 dem Wettbewerbsrecht widerspricht (r. 03/L-229).
Dieses Gesetz beschränkt die Lieferung von Dienstleistungen von den technischen Kontrollzentren des Kunden innerhalb der Gemeinde des Fahrzeugeigentümers. Es wird erwartet, dass die Entscheidung auf der Tagungssitzung der Konferenzbehörde getroffen wird.
Diese Behörde wird erwartet, dass das Ministerium für Infrastruktur mit einer Änderung des Gesetzes Nr. 05 L-123 für Automakes, Art. 89 Abs. 3, beginnen wird, auf der Verbraucherdienstleistungen in der Gemeinde eingeschränkt werden, in der der Eigentümer des Fahrzeugs zu Hause ist.
Der Grund für diese Behörde ist, dass diese Versorgung der Verbraucher auf die Auswahl von Dienstleistungen oder Produkten innerhalb eines bestimmten geografischen Gebiets auferlegt wird, sie beschränkt und führt sie zu bestimmten kommunalen oder regionalen Betreibern bei der Erbringung von Dienstleistungen für die technische Kontrolle von Fahrzeugen.
Aus Sicht des Wettbewerbs sind Gesetze und Vorschriften, die die Anzahl der Wirtschaftsakteure auf dem jeweiligen Markt einschränken und den Zugang zu Dienstleistungen einschränken, nicht im Einklang mit den Wettbewerbsvorschriften und Praktiken.












