PZAP entscheidet morgen für Pristina und Prizren

PZAP entscheidet morgen für Pristina und Prizren

Die Wahlkommission für Ances und Parashtres wird morgen Entscheidungen über Beschwerden von Parteien und Kandidaten für die endgültigen Ergebnisse veröffentlichen, die von der KEG angekündigt wurden. Die Nachrichten haben bestätigt für “Gazeta Blic” PZAP Sekretariat Vorsitzender Mule Descu. “Für alle Beschwerden, die gemacht wurden, einschließlich derjenigen für Pristina und [...]

Wahlpanel für Ances und Parashtres während von morgen veröffentlicht Parteibeschwerden Urteile und Kandidaten für die endgültigen Ergebnisse von der CEC angekündigt.

Die Nachrichten haben bestätigt für “Gazeta Blic” PZAP Sekretariat Vorsitzender Mule Descu.

“für alle Beschwerden, die gemacht wurden, einschließlich derjenigen für Pristina und Prizren, wird morgen von PZAP veröffentlicht werden. Bisher ist keine Entscheidung getroffen worden, ich hoffe, dass bis zu den nächsten Stunden Entscheidungen veröffentlicht werden und wir in dieser Angelegenheit erklärt werden können”, Descu hat gesagt “Gazeta Blic”

Konkret gefragt, wann PZAPs Entscheidungen veröffentlicht werden, konnte Descu nicht genau sagen, wann es geschehen wird, und sagte, dass es Nachmittagszeiten gibt, in denen die größte Wahrscheinlichkeit ihrer Veröffentlichung zu sehen ist.

Diese Institution hatte seit Freitag mit der Prüfung von Parteibeschwerden begonnen.

Die Demokratische Liga des Kosovo und die Demokratische Partei des Kosovo führen mit Beschwerden.

Das LDK hat sich über die Ergebnisse in Pristina, Dragash, Kamenica und Istog beschwert, während das PDK Beschwerden für Prizren, Rahovecin und Kline eingereicht hat.

Die Beschwerde hat auch den unabhängigen Kandidaten für den Vorsitzenden von Shtime, Fatmir Rashit.

Im Gegensatz dazu, seit der Bekanntgabe der Ergebnisse Die PDK und LDK haben Konferenzen durchgeführt, die behaupten, dass am Wahltag Manipulationen stattgefunden haben.

Nach Istog Die CEC hat gestern beschlossen, am 17. Dezember, nach der Entscheidung des PZAP und des Obersten Gerichtshofs, erneut zu beschließen.

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