GAP Gegen neue Befehl für Autologging

Das GAP-Institut will von der Regierung des Kosovo nicht die neue Verwaltungsrichtlinie zu genehmigen, die auf das gegenwärtige Unternehmen abzielt, das dem Gegenpartei ermächtigt ist, mit dem Monopol fortzufahren. Laut GAP, dem Verwaltungsleitfaden des Ministeriums für Infrastruktur für die Festlegung von Bedingungen und Verfahren für Straßenwerkzeuge Homologe, herausgegeben für öffentliche Konsultation im 23.11.2017, [...]
Laut GAP enthält der Verwaltungsleitfaden des Ministeriums für Infrastruktur für die Bestimmung von Bedingungen und Verfahren für Straßensysteme Homologe, der im Jahr 23,11.2017 für öffentliche Konsultation ausgestellt wurde, Elemente, die den freien Wettbewerb und den Markt anderer Subjekte einschränken.
“Gemäß der Kosovo-Konstitution sind Artikel 119, “Aktionen, die den freien Wettbewerb durch die Bereitstellung oder Missbrauch von dominanten Positionen oder Praktiken einschränken, verboten. ” Kosovo ist der einzige Staat in der Region, der Monopol auf Automobilkollegen hat. Ende 2008 unterzeichnete das Ministerium für Verkehr und Post-Telekommunikation (heute das Ministerium für Infrastruktur) einen exklusiven Vertrag mit dem Unternehmen “Europalab” für das Gegenstück der erstmals in Kosovo registrierten Autos. Nach dem Vertrag hat das Ministerium dem Unternehmen eine Genehmigung für exklusive zehnjährige Aktivitäten, 2009-2019, erteilt. Vor der Unterzeichnung des Vertrages und der Erteilung der Genehmigung hat das Ministerium keine Ausschreibungsprozeduren angekündigt, so dass der Wettbewerb vermieden wird und nur ein Unternehmen exklusiv zugänglich ist. Anstatt Schritte zum Entfernen des Monopols zu unternehmen, gibt der neue Verwaltungsleitfaden dem bestehenden Unternehmen das Recht, sich über wettbewerbsfähige Themen zu entscheiden. Nach Artikel 7 “genehmigt das Ministerium das Thema der Gegenpartei aufgrund unzureichender Leistungskapazität von Dienstleistern, die den angemessenen Bedarf aus der Kapazitätsbewertung und der Untersuchung der Machbarkeit beeinflussen, um die Notwendigkeit der Zulassung des neuen Subjekts auf der Grundlage des Grundsatzes der Gleichheit der Bedingungen für das erwartete Thema zu beurteilen...”. Artikel 7.4 besagt, dass das Ministerium die Zulassung eines neuen Subjekts zulassen kann, wenn es sich herausstellt, dass die durchschnittliche Nutzung der Kapazitäten (von dem bestehenden Subjekt) in den letzten drei Jahren mehr als 85 % beträgt und ob die Machbarkeitsstudie für das bestehende Subjekt und den potentiellen Gegner akzeptabel ist. Dieser Verwaltungsleitfaden macht es in der aktuellen Version fast unmöglich, ein zweites Thema zu vermarkten, während er die Möglichkeit nicht vorhersagt, Dritte oder vierte Subjekte zu haben. Während die Regierungen der Region den Markt eröffnet haben, der bis zu sieben Unternehmen für Gegenparteien genehmigt hat, zielt Kosovo darauf ab, das Monopol in diesem Bereich zu erhalten”, sagt eine GAP-Kommunique.
Das GAP-Institut lädt die Kosovo Competition Authority ein, diese Verwaltungsrichtung zu interpretieren und empfiehlt der Regierung, sie in der aktuellen Version nicht zu genehmigen.












