Von nun an kann Kosovar soziale Hilfe in der Schweiz nicht missbraucht werden

Der Eidgenössische Rat hat sich grundsätzlich zugunsten der Ermöglichung von Nachweisen geäußert, die durch Beobachtung gegen Personen, die Verdacht auf Missbrauch von Sozialhilfe haben, verwendet werden. Mit dieser Haltung hat die Regierung des Landes den Vorschlag der Kommission für Sozialarbeit (SGK) im Parlament Kantonen genehmigt [...]
Mit dieser Haltung hat die Regierung des Landes den Vorschlag der Kommission für Sozialarbeit (SGK) im Bericht der Kantonskammer des Schweizerischen Parlaments genehmigt.
Die Unterstützung wurde dem <x0-progressiv” zur Verfügung gestellt, da der Bundesrat auch seine Reserven bezüglich des Vorschlags zur Schaffung einer gerichtlichen Basis zu diesem Thema vorgelegt hat, übermittelt albinfo.ch. So genehmigt der Bundesrat unter anderem die Akzeptanz als Beweis für Sprach- und Erscheinungsbildsinitiativen. Aber er weigert sich, die Bereitstellung von GPS-Tracker zu akzeptieren, eine Sache, die die Kommission beantragt hatte.
Die Regierung argumentiert ihre teilweise Ablehnung der Notwendigkeit des Schutzes des privaten Reiches der Persönlichkeit und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Darüber hinaus hat die Geschäftsleitung des Landes Zweifel daran, ob durch technische Ausrüstung wirklich ein entscheidendes Wissen über Anschuldigungen über den Missbrauch von Sozialhilfe gewährleistet werden kann.
Der andere behält sich vor, dass der Bundesrat auf den vorgeschlagenen Vorschlag mit dem zulässigen Kontrollfrist zu tun hat.












