Schlechte Nachrichten für Milaim Zekana, das Berufungsgericht kommt

Das Berufungsgericht Kosovo hat die Beschwerde des Angeklagten Milaim Zeka gegen die Ernennung einer monatlichen Hausarrest durch den Verfassungsgericht in Pristina im Jahre 17.10.2017 abgelehnt. “M.Z. Spezielle Verfolgung für Strafverfahren “Die kriminelle Gruppe übernimmt oder organisiert [...]
Das Berufungsgericht Kosovo hat die Beschwerde des Angeklagten Milaim Zeka gegen die Ernennung einer monatlichen Hausarrest durch den Verfassungsgericht in Pristina im Jahre 17.10.2017 abgelehnt.
“M.Z. Sonderstaatsanwalt für Strafrechtsarbeit “Aktion oder Organisierung der organisierten kriminellen Gruppe” nach Artikel 283 der Republik Kosovo Strafgesetzbuch, in Verbindung mit Strafwerk “Rahmenwerk” nach Artikel 335 des gleichen Codes, sowie v.p. “Vermeidbare Steuern” nach Artikel 313 des gleichen Gesetzes” Berichte des Berufungsgerichts.
Der Beschwerdekammerngericht schätzt, dass das erste Beschwerdekammerngericht richtig festgestellt hat, dass, da ein Verdacht besteht, dass der Angeklagte hochprofilierte kriminelle Handlungen begangen hat, eine Rechtsgrundlage für die Ernennung von Hausarrest gegen ihn besteht.












