Nicht angemeldete Waren beschlagnahmt und etwa 30 Tausend Euro in Han Elez, Details von Dogana

Der Kosovo-Zoll hat berichtet, dass er am Grenzübergang Elez Handelswaren und nicht angemeldetes Geld entdeckt hat.
Der Bericht fügt hinzu, dass in einem Fahrzeug Waren gefunden wurden, die nicht deklariert wurden, und auch während der Suche nach Fahrzeugen und Passagieren wurden 29.900 Euro in bar gefunden, die nicht auch deklariert wurden.
In diesem Fall wurden nicht angemeldete Waren, Geldmittel und Fahrzeuge für weitere rechtliche Verfahren beschlagnahmt. Im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften werden die ersten Maßnahmen gegen die Partei getroffen, einschließlich der Beschlagnahme des Prozentsatzes der monetären Mittel im Rahmen der Entscheidung der zuständigen Behörde und der Verfahren für die Zoll-Gegeneinmischung”, sagte die Erklärung.
Mitteilung:
Der Kosovo-Zoll deckt Handelswaren und nicht angemeldete Geldmittel in Elez Hani auf
Elez's Hani Hani, 06. Juli 2026, bei Routinekontrollen am Eingang der Republik Kosovo, haben Zollbeamte am Grenzübergang Elez Handelswaren und nicht angemeldete Geldmittel entdeckt.
Die nordmazedonischen Kennzeichen wurden von Zollbeamten zur Kontrolle ausgewählt, basierend auf Risikoanalysen und Standardkontrollverfahren. Während des ersten Interviews hat der Fahrer des Fahrzeugs erklärt, dass er keine Waren oder Geldmittel für Erklärungen hatte.
Bei der physischen Kontrolle des Fahrzeugs wurde jedoch eine Menge kommerzieller Naturgüter festgestellt, die den Zollbehörden nicht gemeldet worden waren. Außerdem wurden bei der Fahrzeug- und Passagiermanagement-Suche 29.900 Euro in bar gefunden, die ebenfalls nicht deklariert wurden.
Getreu dem Gesetz Nr. 08/L-247 Der Zollkodex und das Gesetz der Republik Kosovo, jede Person hat eine rechtliche Verpflichtung, Waren zu erklären, die den Zollverfahren unterliegen, während die Nichteinhaltung der Zölle und unterliegt administrativen und rechtlichen Maßnahmen.
Auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Bargeldtransports ist auch jede Person, die die Republik Kosovo mit 10.000 Euro oder mehr betritt oder verlässt, oder deren Gegenwert in anderen Währungen oder verhandelbaren Instrumenten verpflichtet, diese bei den Zollbehörden zu erklären. Der Verzicht auf monetäre Mittel stellt Rechtsverletzungen dar und bringt Verwaltungsmaßnahmen mit sich, einschließlich der vorübergehenden Beschlagnahme von monetären Mitteln und der Entwicklung relevanter Verfahren.
In diesem Fall wurden nicht angemeldete Waren, Geldmittel und Fahrzeuge für weitere rechtliche Verfahren beschlagnahmt. Entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften werden die ersten Maßnahmen auf der Seite getroffen, einschließlich der Einziehung des Prozentsatzes der monetären Mittel im Rahmen der Entscheidung der zuständigen Behörde und der Verfahren für Zollverletzungen.
Der Kosovo-Zoll ist weiterhin der Strafverfolgung, dem Schutz der Zollgrenzen der Republik Kosovo, der Bekämpfung des illegalen Handels, des Schmuggels und der Verhinderung von Geldwäsche, der Gewährleistung der wirtschaftlichen Sicherheit und der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften verpflichtet.











