CAS bestätigt FFK-Entscheidung im Beschwerdeverfahren FC Pristina

Die Kosovo Football Federation hat angekündigt, dass der Gerichtshof für Arbitrazhi Sports in Lozanne (Court of Refeee for Sports The CAS) für die FFK über den Fall entschieden hat, der wegen der Entscheidung des Kosovo Artitrazhi Sportistic Court (GJAS) im Fall FC Pristina eingeleitet wurde.
“Die CAS hat bewiesen, dass die FFK die Entscheidung, den FC Pristina für die Wettbewerbsausgabe 2023/24 der europäischen Wettbewerbe nicht zu kompromittieren, unter Beweis gestellt hat, die volle Legitimität für seine Handlungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften”, sagte die FFK.
In diesem Fall hat die CAS eindeutig bestätigt, dass die FFK sich nicht der Zuständigkeit des GJAS unterwirft und damit ihre Autonomie und Unabhängigkeit als oberste Fußballorganisation des Landes bestätigt.
Am 186. Punkt der Entscheidung betont das Gremium aus den in der Sitzung vorgelegten Beweisen, dass es keine Einwände gegen die Tatsache gebe, dass FC Pristina für den Prozess der Lizenzierung vom FFK-Lizenzmanager Bajram Shala ausgebildet worden sei und seit langem angekündigt worden sei, dass der dritte Grad der Beschwerde in der CAS in der Schweiz sei.
Darüber hinaus hätte der Verein laut NFFC auch das NFF-Statut und die U-Regel EFA für die Lizenzierung von Vereinen berücksichtigen müssen, was darauf hinweist, dass im Falle eines Mitgliedsverbandes eine Drei-Bubanalage-Einstellung vorliegt, dann ist es dieses Organ, das über die Zuständigkeit des Clublizenzierungssystems entscheidet.
Wie in der Entscheidung weiter ausgeführt, wird bestätigt, dass das NFF-Statut das zuständige Organ für die Licenisierungsfragen in Artikel 58 definiert. Indessen macht Artikel 67.1 der kombinierten Auslegung von Artikel 58 deutlich, dass die Entscheidungen der Berufungsorganisation nur im Fall der CAS in Loza gemäß den Statuten zurückgewiesen werden können. Unter Berücksichtigung der CAS-Statut-Definition mit Sitz in Lozanne stellt sich heraus, dass die zuständige Stelle in der Schweiz CAS und nicht GJIS im Kosovo war.
Zum Abschluss der Entscheidung schätzt das Gremium, dass GJAS keine Zuständigkeit habe, die Beschwerde gegen das Urteil in zweiter Instanz zu überprüfen.
Diese CAS-Entscheidung, über einen rechtlichen Sieg hinaus, gibt ein starkes Zeugnis für die internationale Position des NFF und die Einhaltung der Fußballstandards nach FIFA und UEFA-Regelungen. Im Wesentlichen hat die CAS den Grundsatz bekräftigt, dass die nationalen Fußballverbände volle Autonomie in der Entscheidungsfindung genießen und sich nicht an Interventionen oder ausländischen Gerichtsbarkeiten beteiligen können, die diese Unabhängigkeit verletzen”, sagte die FFK. / Periskop/











