Über 600 Gefangene üben das Wahlrecht aus

In Zusammenarbeit mit der Zentralen Wahlkommission wurde der Wahlprozess für die nationalen Wahlen in allen Korrekturorganen im Einklang mit den rechtlichen Verfahren und Standards zur Verwirklichung des Wahlrechts für Personen durchgeführt, die der Freiheit beraubt sind.
So sagte der SKK-Sprecher Florent Gashi, der fügte hinzu, dass nach Angaben des Operationszentrums dieser Institution insgesamt 1.509 Gefangene Stimmrechte hatten, während 653 Gefangene aus dieser Zahl gewählt haben.
Er sagte, dass die SKK in Abstimmung mit der KEG alle organisatorischen, operativen und sicherheitstechnischen Maßnahmen ergriffen hat, um die Entwicklung des Wahlprozesses in den korrigierenden Institutionen geordnet, transparent und sicher zu gestalten.
Der Abstimmungsprozess hat sich ohne Zwischenfälle und ohne Hindernisse entwickelt, was die Achtung der Rechte von Gefangenen, die das Wahlrecht genießen”, gewährleistet, sagte Gashi.












