CEC öffnet Datum für die Aussetzung oder Korrektur der Wählerliste

Die Zentralwahlkommission hat angekündigt, dass die Bürger bis zum 18. Mai 2026 gegen Ungenauigkeiten auf der Schlussliste der Wähler Einspruch erheben und korrigieren können.
Laut CEC können Anfragen gestellt werden, wenn Sie die Liste nicht herausfinden, Sie zu Unrecht einer Wahlstation zugeordnet werden, oder Sie glauben nicht, dass eine Person auf der Liste stehen sollte.
Die Datenkontrolle kann über die Seite://qv erfolgen. Kqz-x.org/sq/, während Korrekturanforderungen per E-Mail übergeben werden können: [email protected] und das CEC Büro in Ihrer Gemeinde.












