Verfassungsgericht setzt temporäre Maßnahmen, Verbote jegliche Handlungen von Abgeordneten, Verfahren zur Regierungsbildung

Das Verfassungsgericht hat über die Ernennung der vorläufigen Maßnahme für das Verbot einer Handlung durch gewählte Abgeordnete der Kosovo-Versammlung nach der Beschwerde der Republika Srpska-Liste entschieden. “CAKTOY ex officio und auf Verlangen der Prädezisten die vorübergehende Maßnahme, durch die jeder Akt der gewählten Abgeordneten der Republikversammlung verboten ist. [...]
Verfassungsgericht hat empfangen Beschluss über den Beschluss zur Festlegung der vorläufigen Maßnahme für das Verbot von Handlungen der gewählten Abgeordneten des Kosovo nach der Beschwerde durch List Srpska.
“CAKTOY ex officio und auf Antrag der Vorbewahrer wird in ihrer Entscheidung die vorübergehende Maßnahme, unter der alle Rechtsakte der gewählten Abgeordneten der Republik Kosovo sowie alle Verfahren zur Regierungsumformierung, ”, angenommen.
Das Gericht hat den vorläufigen Umzug zur Wirkung am 5. September 2025 bis zum 30. September 2025 bestellt.
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