Verfassung erklärt Ramas Beschwerde gegen Abfallregulierung inakzeptabel

Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde des Präsidenten von Pristina, Progress Rama, gegen die am 5. Dezember 2024 von der Gemeindeversammlung angenommene Abfallverordnung für inakzeptabel erklärt. Nach der Verfassung ist die Verordnung weder das Gesetz der Kosovo-Versammlung noch der Akt der Regierung, sondern das kommunale Untergesetz, und daher nicht in seine Zuständigkeit, [...]
Nach der Verfassung ist die Verordnung weder das Gesetz der Kosovo-Versammlung noch das Gesetz der Regierung, sondern das kommunale Untergesetz, und daher nicht in seine Zuständigkeit, es ist eingereicht. Periskop.
Das Rechtsbüro der Pristina-Kommission, das Präsident Rama genehmigt, hat jedoch seit Februar 2025 beschlossen, die Verordnung vom 5. Dezember nicht umzusetzen. Infolgedessen haben die Einnahmen aus den Müllrechnungen Pristinas eigene Gemeinde geführt, während die Müllsammlung sechs private Unternehmen mit ihnen beauftragt hat.
MAPL hat die Verordnung als legal erachtet, während der Oberste Gerichtshof der Gemeinde angeordnet hat, die Gesellschaft “Reinigung” aus der sechsmonatigen Abfallrechnung zurückzugeben.
Diese Verfassungsentscheidung verstärkt die Position des öffentlichen Unternehmens “Reinigung” in der Abfallwirtschaft, lässt aber offen politische und rechtliche Debatte darüber, wie die Gemeinde Pristina sich für die Organisation dieses wichtigen Dienstes für die Bürger entschieden hat.













