Handlungen gegen vier ausländische Bürger zur Geldwäsche und Missbrauch von Bankordnern

Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Pristina hat gegen vier Personen - drei Bürger der Republik Türkei - und Bürger der Republik Nordmazedonien - wegen der Beteiligung an kriminellen Aktivitäten im Zusammenhang mit Geldwäsche, unbedeckte Kontrollen und Missbrauch von Bank- und Kreditkarten erhoben. Laut der Strafverfolgung, Angeklagten A.S., A.S., [...]
Laut der Strafverfolgung haben die Angeklagten A.S., A.S., S.O. und S.E., während des 11. November 2024, 2025 in Zusammenarbeit mit illegalen Gewinnzwecken gehandelt. Sie haben angeblich Unternehmen an der Agentur für die Registrierung des Kosovo Business (ARBK) registriert, Bankenkonten für sie geöffnet und dann Hunderte von internationalen Bankkarten geklont, die überwiegend von Bürgern aus Dänemark und anderen Ländern stammen, berichtet das news.net.
Durch die POS-Terminals ihrer Unternehmen haben sie verdächtige Transaktionen durchgeführt und Geld an ihre persönlichen Konten übertragen. Der durch diese Aktionen verursachte Schadenswert beträgt 372,900,42 Euro.
Auch in der gleichen Zeit werden die Angeklagten beschuldigt, Geld zu liefern, indem sie Geld aus Geldautomaten zurückziehen und im Ausland Überweisungen durchführen, nämlich in der Republik Türkei, mit dem Ziel, Herkunft zu verbergen und rechtliche Verantwortung zu vermeiden.
Die Verbrauchssteuer wurde für kriminelle Handlungen eingerichtet:
“Verlegungsprüfungen ohne Abdeckung oder falsche und missbräuchliche Kredit- oder Kreditordner” nach Artikel 301 KPRK und
“Die Freigabe des Geldes” durch Artikel 302 über Artikel 31 des KPRK und Artikel 56 des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung.
Die Angeklagten sind derzeit in Haft, während die Strafverfolgung vorgeschlagen hat, dass dieser Schritt fortgesetzt wird, bis die gerichtlichen Verfahren abgeschlossen sind.












