Heute endet die Frist für die Anwendung politischer Themen zur Überwachung der Kommunalwahlen

Heute, am 17. September, wird die Frist für 93 politische Fächer, die für die Teilnahme an den Kommunalwahlen am 12. Oktober zertifiziert sind, abgeschlossen sein, um der CEC den Antrag auf Diskreditierung ihrer Beobachter zu übergeben. In einem Bericht von CEC-Sprecher Valmir Elezi an die Medien, wird gesagt, dass “bis zum 17. September 2025 ist die Frist für [...]
In einem Bericht, den CEC-Sprecher Valmir Elezi an die Medien gerichtet hat, wird gesagt, dass “bis zum 17. September 2025 die Frist für die Abgabe von Anträgen auf Anerkennung politischer Subjektbeobachter ist, die für die Teilnahme an Kommunalwahlen zugelassen sind”, während Fristen für andere Beobachter zu anderen Terminen abgeschlossen werden, gefolgt. Periskop.
Dies ist eine vollständige Ankündigung des KEG:
Die Zentralwahlkommission berichtet, dass eine Online-Bewerbungsfrist für die Akkreditierung von Beobachtern und Medienvertretern zur Überwachung der Kommunalwahlen für Bürgermeister und den kommunalen Rahmen am 12. Oktober 2025 im Gange ist.
Recht auf Zulassung haben:
• Zertifikat politische Themen,
• Nichtregierungsorganisationen (OJQ),
• Regierung und zwischenstaatliche Organisationen,
• Internationale Organisationen, die sich auf den Wahlbereich und den Schutz der Menschenrechte spezialisieren;
• Lokale und internationale Medien und
• Ausländische Vertreter.
Anträge auf Akkreditierung sind innerhalb der festgelegten Fristen wie folgt online einzureichen:
• bis zum 17. September 2025 ist die Frist für die Abgabe von Anträgen auf Anerkennung von Beobachtern politischer Fächer, die für die Teilnahme an Kommunalwahlen zugelassen sind;
• bis zum 27. September 2025 ist die Frist für die Übergabe von Anträgen auf Akkreditierung von Beobachtern lokaler NRO, Regierung und zwischenstaatlicher Organisationen, internationaler Organisationen sowie von Vertretern aus Drittländern und
• 7. Oktober 2025 ist die Frist für die Abgabe von Anträgen auf Anerkennung lokaler und interethnischer Medien.
Wie beantragen Sie eine Akkreditierung?
Schritt 1: Der Beauftragte der Organisation -- d. h. Nichtregierungsorganisation, Regierung/Regierungsorganisation, internationale Organisation, die sich auf den Bereich der Wahlen und Menschenrechte, der Medien oder des Vertreters eines ausländischen Staates spezialisiert hat -- muss die erforderlichen Online-Plattformdaten ausfüllen: https://affrz-x.org
Schritt 2: Nach Einreichung des Antrags wird das Amt für Aufzeichnung, Bescheinigung und Finanzkontrolle der politischen Subjekte (ZRCKFSP) es überprüfen und eine Entscheidung treffen, es zu genehmigen oder abzulehnen. Im Falle der Genehmigung wird Z Der RCKFSP über E-Mail-Anmeldeinformationen für den Zugriff auf die Online-Plattform senden, die es Vertretern ermöglichen, die Informationen für die akkreditierten/medialen Personen der Organisation auszufüllen.
Auf der elektronischen Online-Plattform https://apponi.kqz-x.org ist für Video zuständig, das alle Anwendungsschritte erklärt.
Zusätzliche Angaben:
• Für weitere Informationen und Erläuterungen können Sie sich per E-Mail an das Amt wenden. Das Büro nähert sich zwischen 8:00 und 4:00 Uhr.
• Nur Bewerber, die von der Zentralen Wahlkommission akkreditiert sind, haben das Recht, die Kommunalwahlen für kommunale Referenten und kommunale Rahmenbedingungen zu überwachen, sowie andere Aktivitäten, die in 38 städtischen Beratungszentren (QKN) und dem Zentrum für Beratung und Ergebnisse (QNR) stattfinden sollen.












