CEC ernennt über 155.000 Mitglieder von Entscheidungsgremien

Die Zentralwahlkommission (KQZ) entschied über die Ernennung von Mitgliedern regelmäßiger, bedingter Kommunalwahlen, jener und Reservemitglieder, die am Wahltag am 12. Oktober 2025 engagiert werden. Rat der Wahlen Operations Führer Arian Elshani hat erklärt, dass “sind nur 3 Gemeinden, [...]
Die Zentralwahlkommission (KQZ) entschied über die Ernennung von Mitgliedern regelmäßiger, bedingter Kommunalwahlen, jener und Reservemitglieder, die am Wahltag am 12. Oktober 2025 engagiert werden.
Rat für Wahloperationen Leiter Arian Elshani hat erklärt, dass “sind nur 3 Gemeinden bestehend aus 6 Mitgliedern, während andere Gemeinden bestehend aus 5 Mitgliedern”.
Die beiden Mitglieder der Vetevendosje-Bewegung sprachen sich gegen diese Entscheidung aus. Mitglied Alban Krasniqi sagte, dass sie in jedem Fall, in dem die serbische Liste beteiligt ist, abgelehnt bleiben.
Wir sind seit Beginn dagegen. Sie machten uns unmöglich, über eine solche Liste zu entscheiden. Auf der Grundlage der Argumente, die wir vorgebracht haben, und wir bleiben weiterhin”, sagte er.
Im Rahmen der Entscheidung des KEK werden 14.305 Mitglieder von 2.571 regulären Deployments und 54 bedingte Deployments ernannt, während weitere 1.200 Mitglieder reserviert werden.
Nach dem allgemeinen Wahlgesetz ist der Gemeinderat für die Gewährleistung von Integrität, Sicherheit und Ruhe im Wahlprozess verantwortlich und zählt bei den Abstimmungen unter direkter Aufsicht der Kommunalwahlkommission wie folgt: Periskop.
Wahlprozess in der Republik Kosovo um 948 Das Wahlzentrum mit insgesamt 2.625 Sitzen, von denen 910 Wahllokale zur regelmäßigen Abstimmung mit 2.571 Einsätzen und 38 Wahllokalen für die bedingte Abstimmung mit insgesamt 54 Sitzen.
Am Ende der Tagesordnung traf die KEG den Beschluss, das Standardverfahren für die Rechte und Pflichten akkreditierter Beobachter bei Kommunalwahlen 2025 zu verabschieden.
Ziel dieses Verfahrens ist es, die Verhaltensregeln, die Rechte und Pflichten der von der KEK akkreditierten Beobachter bei der Überwachung der Wahlen in den Wahllokalen, der Lokalisierungen, des Beratungszentrums der Gemeinschaft, des Zähl- und Ergebniszentrums und in anderen Bereichen, die mit den Wahlaktivitäten in Verbindung stehen, festzulegen. Dieses Verfahren wird allen von der KEG akkreditierten Überwachungsorganisationen übermittelt.












