Am 7. September beginnt die Registrierung und ID der speziell benötigten Voters.

Unter Vorbereitungen zur Organisation der Kommunalwahlen für Kommunallautsprecher und Kommunalrahmen kündigt die CEC an, dass die Registrierung der förderfähigen Wähler im September dieses Jahres beginnen wird. Um die Wahl von registrierten Personen mit besonderen Bedürfnissen zu ermöglichen, wird die CEC [...]
Um die Wahl von registrierten Personen mit besonderen Bedürfnissen zu ermöglichen, wird die CEC mobile Teams in jeder Gemeinde der Republik Kosovo am Wahltag, 12. Oktober 2025 einsetzen.
Die Volkszählung und ID der förderfähigen Wähler werden in Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen und über die Eletronic-Plattform durchgeführt, die zum Zeitpunkt des Beginns dieses Prozesses zugänglich ist.
Voter mit besonderen Bedürfnissen umfassen drei Hauptkategorien und ihre Volkszählung findet in diesen Begriffen statt:
I. Die Registrierung der förderfähigen Wähler beginnt am 7. September und endet am 7. Oktober 2025.
Voter mit besonderen Bedürfnissen gelten als rechtsverbindliche Wähler, die ihre Häuser nicht verlassen können, um sich persönlich in den Umfragen zu treffen wegen körperlicher Behinderung, Gesundheit oder einer anderen Behinderung.
Die Volkszählung dieser Wähler kann über eine elektronische oder physikalische Plattform bei der Municipal Election Commission in der Gemeinde, in der der Wähler ist, durchgeführt werden.
2 / 1 Die Volkszählung und Untersuchung von Wählern mit eingeschränkter Bewegung in Institutionen beginnt am 15 Wochen und endet am 2. Oktober 2025.
Voter in Institutionen gelten als rechtsverbindliche Wähler, mit eingeschränkter Bewegung an jeder Institution: Wähler in der Hospitalisierung, ältere Menschen in für ältere Menschen bestimmten Häusern, Personen in der Behandlung in psychischen Gesundheitseinrichtungen, Gefängnisinsassen und Gefangenen in Haftanstalten.
Die CEC macht in Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen die Identität dieser Wähler.
Bewegungen Wähler, die auf Institutionen beschränkt sind und von ihnen verbunden sind, werden als registrierte Wähler angesehen, während Wähler, die sich in Krankenhäusern befinden, Häuser älterer Menschen und Unterkünfte zum Schutz der Opfer können auch einzeln über die Wahlplattform registriert werden.
Die Registrierung von 3 / 1 Wählern unter separaten Umständen beginnt am 7. September und wird am 7. Oktober 2025 abgeschlossen.
Stimmen unter separaten Umständen gelten als Wähler, die aufgrund der Sicherheit und Abstimmung bei Hausarrest nicht in ihrer eigenen spezifischen Position abstimmen können.
Die Reaktion des Wählers, die aus Sicherheitsgründen in den Umfragen nicht stimmen kann, erfolgt über elektronische Plattformen der CEC sowie durch fordernde Unterstützung der Municipal Election Commission in der Gemeinde, in der die Wähler in der Gemeinde sind, die CEC in Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen die Identität der förderfähigen Bürger unter Hausarrest macht.