Verfassungsgericht: Hausverhandlung vom 27. Juni bis 26. Juli 2025 für ungültig erklärt

Das Verfassungsgericht der Republik Kosovo hat alle vom 27. Juni bis 26. Juli 2025 abgehaltenen Anhörungen der Republik Kosovo für ungültig erklärt und argumentiert, sie seien gegen einen früheren Urteilsakt eingelegt worden. Diese Entscheidung wurde im Hinblick auf die Forderungen von KO193/25 und CO196/25 getroffen [...]
Diese Entscheidung wurde in Bezug auf die Forderungen KO193/25 und KO196/25 getroffen, die von den Abgeordnetengruppen Memli Krasniqi und Hykmete Bajrami eingereicht wurden, was die Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Parlaments betrifft, während der Verfassungssitzung am 29. Juni 2025 für die Kommission für eine geheime Abstimmung zu stimmen.
Das Gericht entschied einstimmig, dass die Abgeordneten ihr Urteil am 26. Juni 2025 (KO124/25) nicht umgesetzt haben, und daher werden alle Anhörungen des Parlaments, die danach bis zum 26. Juli stattfanden, für ungültig erklärt.
“BE DEATH, einstimmig, akzeptable Forderung; BE CONSTATHY, einstimmig, dass gewählten Abgeordneten des Parlaments der Republik Kosovo nicht die Umsetzung der 26. Juni 2025 Gesetz des Verfassungsgerichts der Republik Kosovo im Fall KO124/25, und daher alle Anhörungen vom 27. Juni bis 26. Juli 2025 sind für ungültig erklärt”, die Ankündigung sagte.
Vollständige Anmeldung
Das Verfassungsgericht der Republik Kosovo, am 7. August 2025, entschied in Bezug auf die Verfassungsbewertung des Verfassungsgerichts für die Abstimmung der Kommission über eine geheime Abstimmung, im Rahmen der Verfassungsversammlung der IX Konstituierenden Versammlung des Parlaments, die unter der Transkription vom 29. Juni 2025 stattfand. ”, herausgegeben von KO193/25, Memli Krasniqi und 12. Abgeordneten der Republik Kosovo, 16. Januar 10. Januar und andere Abgeordnete aus dem Kosovo, im 5. November, 5. November, 5. November und 5. Januar, 5. November [Jurisdiktion und zugelassene Pals] der Verfassung der Republik Kosovo.
Gerichtshof
D...
BE CONSTTATHY einstimmig, dass die gewählten Abgeordneten des Parlaments der Republik Kosovo das Gesetz vom 26. Juni 2025 des Verfassungsgerichts der Republik Kosovo im Fall KO124/25 nicht umgesetzt haben und daher alle vom 27. Juni bis 26. Juli 2025 abgehaltenen Anhörungen für ungültig erklärt werden;
BE CONSTATTA einstimmig, dass der Leiter des Konstituiums der Republik Kosovo Seanca in Übereinstimmung mit dem Verfassungsgericht der Republik Kosovo am 26. Juni in der Rechtssache KO124/25 gehandelt hat und daher seine Handlungen mit Artikel 1 116 [juridische Wirkung der Verfassungen] der Republik Kosovo unvereinbar sind;
T Um... U n THREE, mit 6 (sechs) Stimmen pro und 1 (eins) dagegen, der Leiter der Konstituierenden Republik Kosovo, um mit Punkt 3 der am 8. April 2025 verabschiedeten Tagesordnung von Seanca Constituve fortzufahren, und gemäß Artikel 2 Absatz 67 [Die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten] der Verfassung der Republik Kosovo, bittet den Vertreter der größten parlamentarischen Gruppe, den Kandidaten/Kwor/KOpean vorzuschlagen, der die offene Abstimmung durch die Abstimmung wählt, die nur zum selben Zeitpunkt (dreite) Kandidaten realisiert werden kann.
T Um... U n THREE, alle gewählten Abgeordneten der Versammlung der Republik Kosovo, die gemäß Artikel 4 [Die Macht der Regierung und der Machtabteilung], Artikel 7 [Velrat] und Artikel 74 [funktionale Ausübung] der Verfassung der Republik Kosovo während des Wahlverfahrens des Bürgermeisters/Staates und der stellvertretenden Redner der Republik Kosovo anwesend sein und abstimmen;
T Um... U n THREE, mit 6 (sechs) Stimmen pro und 1 (eins) gegen gewählte Abgeordnete der Republik Kosovo, gemäß Artikel 67 Absätze 2, 3 und 4 [Wahl des Bürgermeisters und der Vizepräsidenten] der Verfassung der Republik Kosovo, um den Bürgermeister/de und stellvertretende Leiter der Republik Kosovo gemäß den Nummern 3 und 4 der Tagesordnung von Seanca Constituy innerhalb von 30 (30 Tage) ab dem Tag des Eintritts in die Macht dieses Akjudi zu wählen;
T Um... V AZHOY einstimmig die vorläufige Maßnahme, die am 24. Juli 2025 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes verhängt wurde;
U n A Unter diesem Gesetz auf den Seiten;
T A PUBLIOIS dieses Gesetz im Amtsblatt der Republik Kosovo gemäß Artikel 4 des Gesetzes Nr. 03 L-21 für das Verfassungsgericht der Republik Kosovo;
BEGRÜSST, dass dieses Gesetz am Tag seiner Veröffentlichung durch das Verfassungsgericht der Republik Kosovo in Kraft tritt und die Ankündigung der Parteien












