Verfassungsgericht erklärt Gegenseitige Entscheidung, unterzeichnet von Kurti

Verfassungsgericht erklärt Gegenseitige Entscheidung, unterzeichnet von Kurti

Das Verfassungsgericht hat es gegen die Verfassung der Republik Kosovo, einen Absatz von Artikel 11 des Staatskrankenhausdienstes und der Universitätsklinik Kosovo (Sa SKUK), durch die Entscheidung der Kosovo-Regierung angenommen, erklärt. Die Anklage wurde am Mittwoch veröffentlicht. Das Gericht hat festgestellt, dass die Statue des Hospital Service und der Universitätsklinik verletzt [...]

Die Anklage wurde am Mittwoch veröffentlicht.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Statue Hospital Service und University Clinic die Rechte der Bürger auf Gesundheitsdienstleistungen verletzen.

Da das angefochtene Gesetz in dieser Liste der Dienstleistungen, wie durch “L “” definiert, keine mentalen Pflegedienste enthalten hat, schätzte der Gerichtshof, dass das Recht der Bürger auf Gesundheitsversorgung, das durch Artikel 51 [Gesundheit und Sozialschutz] der Verfassung garantiert ist, das die Bestimmung garantiert, dass dieses Recht gesetzlich geregelt ist, durch Artikel 11 Absatz 1 des Kontextes” im Argument des Urteils beschränkt ist.

Im Rahmen der Verhandlung steht der Stattuti gegen Artikel 51, 7 und 92 der Kosovo-Konstitution.

Die Hospital Service Statue wurde im Januar dieses Jahres von der Regierung des Kosovo genehmigt und wurde von Premierminister Albin Kurti unterzeichnet.

Die Statue wurde von der Federation of Health Unions, durch den Ombudsmann am Verfassungsgericht, bestritten. Er wurde auch von stellvertretenden und ehemaligen Gesundheitsminister Andmend Zemaj unterstützt.

Vollständige Ankündigung über die Handlung des Verfassungsgerichts:

Der Verfassungsgericht der Republik Kosovo hat das Urteil in der vom Bürgerbeauftragten eingereichten Rechtssache Ko141/24 an den Gerichtshof auf der Grundlage von Genehmigungen gemäß Artikel 113 Absatz 1 der Verfassung der Republik Kosovo übergeben, um die Verfassungsmäßigkeit von Artikel 1 Absatz 11 (Gesundheitsdienstorganisation in allgemeinen Krankenhäusern) von Stout (QRK) Nr. 01-23 des Kosovo Krankenhausdienstes und Universitätskliniken zu beurteilen, die durch die Entscheidung [Nr. 29/180] der Regierung der Republik Kosovo, 27. Dezember 2023 in Kraft trat.

Das Gericht hat einstimmig beschlossen, dass (i) die Anfrage akzeptabel ist; (ii) zu sagen, dass Artikel 1 Absatz 11 (die Organisation von Gesundheitsdiensten in allgemeinen Krankenhäusern) des Statuts (QRK) Nr. 01-23 für Krankenhausdienst und Universitätsklinik, genehmigt durch die Entscheidung [Nr. 29/180] der Regierung der Republik Kosovo, 27. Dezember 2023, nicht mit Artikel 51 (Gesundheit und Sozialschutz) über Artikel 1 und Artikel 7 und Artikel 92 (General Pristina) Absatz 92 der Verfassung der Republik Kosovo vereinbar ist; (i) die Regierung der Republik Kosovo, gemäß Artikel 11 der Verfassung, in Artikel 11 der Verfassung, in Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung, in Artikel 11 der Verfassung, in Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung, in Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung, in Artikel 11 Absatz 1 und E. 01-23 für Krankenhaus- und Universitätsklinik, genehmigt durch die Entscheidung [Nr. 29/180] der Regierung der Republik Kosovo, 27. Dezember 2023, gemäß

Die Verfassung, die Rechtsvorschriften in Kraft und dieses Gesetz; (iv) zu finden, dass bis zum Abschluss und der Änderung von Artikel 1 Absatz 11 (Gesundheitsdienstleistungen in allgemeinen Krankenhäusern) des Statuts (QRK) Nr. 01-23 für Krankenhausdienst und Universitätsklinik, genehmigt durch die Entscheidung [Nr. 29/180] der Regierung der Republik Kosovo, am 27. Dezember 2023, allgemeine Krankenhäuser bieten Gesundheitsdienstleistungen gemäß Artikel 1. 05L-025 für psychische Gesundheit an, sowie (v) zur Ablehnung der vorläufigen Nachfrage. Der Ombudsmann bestritten die Verfassungsmäßigkeit des Artikels 1 Absatz 11 (Gesundheitsorganisation im Generalkrankenhaus) des Statuts (QRK) Nr. 01-23 des Kosovo Krankenhausdienstes und der Universitätsklinik, wonach allgemeine Krankenhäuser Gesundheitsdienstleistungen anbieten, wie folgt: (i) allgemeine Chirurgie; (i) interno; (ii) pädiatrische; (iv) Gynäkologie und Obstetrie; und (v) medizinische Notfälle. Der Ombudsmann behauptete, dass diese Bestimmung des angefochtenen Gesetzes, da es nicht “mentale Pflege” als sekundärer Gesundheitsdienst von allgemeinen Krankenhäusern angeboten wird, “Reformen” (i) Gesundheitsdienste für die psychische Versorgung der Bürger, und (i) Gesundheits- und Verwaltungspersonal in diesen Krankenhäusern, im Gegensatz zum Geist des Gesetzes Nr. 04/L-125 für die Gesundheit, geändert und erfüllt mit den Gesetzen Nr. 08/L-043 und Nr. 08/ L-176 und dem Gesetz Nr. 05L-025 für die psychische Gesundheit; und das anschließend (ii) als Gesetz des Gesetzes Nr. Die Forderungen des Ombudsmanns wurden unterstützt von: (i) dem stellvertretenden Parlament, Herrn Armendi Zemaj; (i) dem Leiter der Föderation der Kosovo-Gesundheitsunion; und (ii) dem Vorsitzenden der Kosovo-Medizin Oda, während er vom Premierminister der Republik Kosovo verkündet wurde.

Das Gerichtsgesetz erklärt zunächst, dass der Bürgerbeauftragte auf der Grundlage von Art. 2 Abs. 1 Art. 113 [Jurisdiction and Authorised Palaces] der Verfassung befugt ist, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze, des Präsidenten und der Dekrete des Premierministers und der Regierungsvorschriften zu bestreiten.

Das Gericht, bei der Beurteilung der Forderungen des Bürgerbeauftragten, die auf die allgemeinen Verfassungsgrundsätze und die der Venedig-Kommission für das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtebeschränkungen und die Definition von Verpflichtungen mit <x0 Gesetz” verweisen, die unter anderem in Artikel 3 [Preciousal and Social Affairs], Artikel 4 [Forma of Governance and Separation of Power], Artikel 7 [Vlerat], Artikel 51 Absatz 1 [Saturität und Soziale Angelegenheiten] und Artikel 55 definiert wurden. [Bestehend für die Rechte und Freiheiten der Verfassung]. Im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der Regierung, wie z.B. dem Körper, der die Exekutivmacht ausübt, stellt das Gesetz klar, dass seine Zuständigkeit für “Erlass von gerichtlichen Handlungen oder Verordnungen” auf Verfassungsdefinitionen wie folgende beschränkt ist: a) “Kompatibilität mit der Verfassung und den Gesetzen”, wie in Artikel 92 Absatz 4 der Verfassung dargelegt; und b) “Notwendigkeit für die Anwendung der Gesetze”, wie in Artikel 93 Absatz 4 definiert.

Angesichts höherer Prinzipien erklärt das Gesetz, dass das angefochtene Gesetz für “die Umsetzung eines Gesetzes” gemäß Artikel 93 Absatz 4 der Verfassung gemäß Artikel 23 (professionelle Gesundheitsdienste) sowie den Absätzen 2 und 3 des Artikels 63 (Respitaldienst und Universitätsklinik Kosovo) des Obergesetzes für Sanit erlassen wurde.

Im Rahmen der Bewertung, ob das angefochtene Gesetz in “Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen” aufgenommen wurde, erklärt der Gerichtshof, dass in Ziffer 1.1 Absatz 1 des Artikels 12 des Gesetzes Nr. 05L-025 für die psychische Gesundheit insbesondere vorgesehen ist, dass die mentalen Pflegeleistungen auf dem Niveau der sekundären Gesundheitsversorgung durch Psikiatrische Abteilungen in allgemeinen Krankenhäusern angeboten werden, während in Artikel 1 des widersprüchlichen Gesetzes die Arten von Gesundheitsdienstleistungen in allgemeinen Krankenhäusern nach einer Entpletion Liste der (i) allgemeinen Chirurgie, (i) Interno; (ii) Paddy; (ii) Gireecologie und Ostebtec Chirurgie; Esterektologie; Estektica; Eesterologie;

Da das angefochtene Gesetz in dieser Liste der Dienstleistungen, wie durch das <x0 Gesetz” definiert, keine mentalen Pflegedienste enthalten hat, schätzte der Gerichtshof, dass das Recht der Bürger auf Gesundheitsversorgung, das durch Artikel 51 [Gesundheit und Sozialschutz] der Verfassung garantiert wird, in Artikel 1 des anderen Gesetzes beschränkt ist.

Der Gerichtshof stellte daher fest, dass Artikel 1 des Artikels 11 (die General Health Services Organization in Conflicted Hospital) in Widerspruch zu Artikel 1 des Artikels 51 (Gesundheit und Sozialschutz) bezüglich Artikel 1 und Artikel 4 und Artikel 92 (General Patries) der Verfassung der Republik Kosovo steht.

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