Erste Sitzungen, ein weiteres Gebot für die Verfassung des Parlaments

Die dritte Fortsetzung der Verfassungsverhandlungen hat seit der Veröffentlichung des Volljustiz des Verfassungsgerichts am 18. August begonnen. Bei der Sitzung gibt es 106 Abgeordneten unter der Anklage, die Abgeordneten haben 30 Tage, um den Vorsitzenden und fünf Vizepräsidenten zu wählen. Der Premierminister muss durch offene Abstimmung gewählt werden und ein Name kann in [...]
Die dritte Fortsetzung der Verfassungsverhandlungen hat seit der Veröffentlichung des Volljustiz des Verfassungsgerichts am 18. August begonnen.
In der Sitzung gibt es 106 Abgeordneten
Im Rahmen des Prozesses haben die Abgeordneten 30 Tage Zeit, um den Bürgermeister und fünf Vizepräsidenten zu wählen.
Der Premierminister muss durch eine offene Abstimmung gewählt werden, und ein Name könnte bis zu drei Mal an die Umfragen gestellt werden./Periscopi/












