Im September wird die Registrierung von Specially Needed Voters am 12. Oktober über mobile Teams abstimmen.

Im Rahmen der Vorbereitungen für die Organisation der Kommunalwahlen für Kommunalsprecher und kommunistische Rahmenbedingungen kündigt die KEK an, dass die Registrierung der förderungsberechtigten Wähler im September dieses Jahres beginnen wird. Um die Abstimmung von registrierten Personen mit besonderen Bedürfnissen zu ermöglichen, wird die CEC Teams [...]
Um die Wahl von registrierten Personen mit besonderen Bedürfnissen zu ermöglichen, wird die CEC am Wahltag, dem 12. Oktober 2025, mobile Teams in jeder Gemeinde der Republik Kosovo einsetzen.
Nach Angaben der KEG erfolgt die Registrierung und Untersuchung der berechtigten Wähler in Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen und über elektronische Plattform, die zum Zeitpunkt des Beginns dieses Prozesses zur Verfügung stehen wird.
Die KEK sagt, Wähler mit besonderen Bedürfnissen umfassen drei Hauptkategorien, und ihre Volkszählung wird innerhalb dieser Bedingungen stattfinden:
I. Die Registrierung der Wahlberechtigten beginnt am 7. September und endet am 7. Oktober 2025. Wähler mit besonderen Bedürfnissen gelten als gesetzmäßige Wähler, die ihre Häuser nicht verlassen können, um persönlich in den Umfragen zu wählen, weil körperliche Behinderung, Gesundheit oder jede andere Behinderung. Die Volkszählung dieser Wähler kann über elektronische oder physische Plattform bei der Kommunalwahlkommission in der Gemeinde, in der der Wähler ist, durchgeführt werden.
2 / 1 Die Volkszählung und Untersuchung von Wählern mit beschränkter Bewegung in Institutionen beginnt 15 Wochen und endet am 2. Oktober 2025. Die Wähler in Institutionen gelten als gesetzmäßige Wähler, mit beschränkter Bewegung in jeder Institution: Wähler in der Krankenhausaufenthalt, ältere Menschen in Häusern für ältere Menschen, Personen in der Behandlung in psychischen Einrichtungen, Gefängnisinsassen und Häftlinge in Haftzentren. Die KEG macht in Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen die Identität dieser Wähler. Beschränkte Wähler in Institutionen und von ihnen hochgewachsen sind als registrierte Wähler, während Wähler in Krankenhäusern Institutionen, Häuser der älteren Menschen und Unterkünfte für die Opfer können auch individuell über elektronische Plattformen registriert werden.
3 / 1 Die Voter-Registrierung unter gesonderten Umständen beginnt am 7. September und wird am 7. Oktober 2025 abgeschlossen. Wähler unter getrennten Umständen gelten als Wähler, die aus Sicherheitsgründen und Wählern, die unter Hausarrest stehen, nicht bei ihrem jeweiligen Einsatz wählen können. Die Volkszählung von Wählern, die aus Sicherheitsgründen in den Abstimmungen nicht wählen können, erfolgt über die elektronische Plattform des CEC, sowie durch die Forderung nach Unterstützung durch die Kommunalwahlkommission in der Gemeinde, in der sich der Wähler befindet, inzwischen macht die CEC in Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen die Identität der berechtigten Bürger unter Hausarrest. /Periskop












