PZAP verpflichtet CEC zur Zertifizierung der serbischen Liste für den 12. Oktober Wahlen

Das Wahlpanel für Angst und Paraschtre (PZAP) hat für das politische Subjekt Serbische Liste entschieden und die Beschwerde dieses Subjekts gegen die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission (KQZ) zur Nichtverifizierung ihrer Kandidatenlisten für die Kommunalwahlen vom 12. Oktober 2025 angenommen. Mit dieser Entscheidung hat P ZAP [...]
Das Wahlpanel für Angst und Paraschtre (PZAP) hat für das politische Subjekt Serbische Liste entschieden und die Beschwerde dieses Subjekts gegen die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission (KQZ) zur Nichtverifizierung ihrer Kandidatenlisten für die Kommunalwahlen vom 12. Oktober 2025 angenommen.
Mit dieser Entscheidung hat das ZAP am 21. August die Entscheidung des CEC aufgehoben, in der das CEC das Zertifikat der Kandidaten der serbischen Liste abgelehnt hatte, weil einige Kandidaten die rechtlichen Kriterien für den Wahlkampf nicht erfüllten.
Nach PZAPs Argumentation hat sich die Entscheidung des KEK nicht ordnungsgemäß auf das Gesetz gestützt, und es wurde nicht bezeugt, dass die betreffenden Kandidaten Artikel 29 des Allgemeinen Wahlgesetzes widersprechen, in dem die Kriterien für das Wahlrecht festgelegt sind.
PZAP hat die KEG aufgefordert, das Zertifikat der Kandidatenliste der serbischen Liste für Gemeinden zu erstellen, an denen sie sich zur Teilnahme an Kommunalwahlen beworben hat.













