Krasniqi: Basha hat keine volle Kompetenz, Headship Call ist illegal

Der Analyst Albert Krasniqi hat sich auf die Einladung zur Sitzung der Leitung des Parlaments kommentiert, obwohl die Liste der Stellvertreter des Parlaments nicht beendet wurde. Krasniqi hat gesagt, dass Dimal Basha bis zum Abschluss der Verfassungssitzungen keine Kompetenz zur Ausübung voller Funktionen hat. Die Wahl des Sprechers und der fünf stellvertretenden Leiter der Versammlung ist die erste [...]
Krasniqi hat gesagt, dass Dimal Basha bis zum Abschluss der Verfassungssitzungen keine Kompetenz zur Ausübung voller Funktionen hat.
Die Wahl des Sprechers und fünf Vizepräsidenten des Parlaments wird in der gleichen Verfassung (neen 67.1) gesehen. Diese beiden Rechtsakte können nicht geteilt werden, da nur mit der Wahl des Bürgermeisters und der fünf Vizepräsidenten das Parlament als verfassungsmäßig betrachtet wird”, hat Krasniqi erklärt.
Demnach genießt der neu gewählte Sprecher der Versammlung keine volle Kompetenz, seine Funktionen auszuüben, bis die Verfassungssitzung abgeschlossen ist. Bis dahin ist seine Rolle nur technisch: zur Durchführung der Verfassungssitzung, nicht zur Ausübung anderer Funktionen. Selbst die vorherige Entscheidung des Parlaments erkannte nicht einmal die Möglichkeit, dass der gewählte Vorsitzende die Sitzung übernehmen würde, ohne selbst den Vizepräsidenten gewählt zu werden; zu diesem Zeitpunkt wurde die Verfassungssitzung durch den ältesten Abgeordneten zum Ende geführt.
In diesem Sinne ist der Aufruf der Versammlung der Leitung des Parlaments, ohne von allen fünf Vizepräsidenten gewählt zu werden und ohne die Verfassungsversammlung rechtswidrig. Jede solche Entscheidung wird in der Legitimität verletzt, und keiner der drei rechtsverbindlichen Vizepräsidenten sollte an diesem Treffen teilnehmen”, hat Analysten Krasniqi gesagt.
Der Verfassungsprozess der Versammlung muss wiederhergestellt werden, wo es bleibt: zwei Vizepräsidenten aus den nichtkommunalen Reihen zu wählen. Erst nach Abschluss dieses Schritts kann die Versammlung als verfassungsmäßig betrachtet werden und ihre legitime Leitung zur Ausübung der mit den Verfassungen und Ordnungen vorgesehenen Funktion”, bemerkte er.












