CEC: Bis heute tausend und 729 Bewerbungen aus dem Ausland für lokale Wahlen

Ab dem 23. Juli, als die Zentralwahlkommission die Bewerbungsfrist für die 12. Oktober-Wahlen außerhalb des Kosovo eröffnet hat, bis heute die 0900 CEC tausend und 729 Anträge angenommen hat, von denen tausend und 239 genehmigt wurden. CEC-Sprecher Valmir Elezi sagte RTKlive [...]
Der CEC-Sprecher Valmir Elezi sagte RTKli, dass die Bewerbungsfrist bis 29 in diesem Monat dauern wird, bis er die Gründe gezeigt hat, warum ein Bewerber abgelehnt wird.
“So weit (Tag, 3. August, 0900) über die elektronische Plattform wurden 1,729 Abstimmungsanträge angenommen, von denen 1.293 bereits 490. In den meisten der abgelehnten Fällen haben die Bewerber keine der Dokumente vorgelegt, die seine Adresse außerhalb des Kosovo belegen: Identifikationsdokument, in dem die Wohnsitzadresse aufgeführt ist, lokale Autoritätsbestätigung, Mietvertrag, Dienstleistungserscheine, vom Bank- oder Sicherheitsunternehmen ausgestellte Dokumente, Belege, die die Adresse der Person, in der sie vorübergehend wohnen, weitere Wohnnachweise zu bestimmten Fällen (Reservierungshotel, Wohnhaus, etc.) erklärt Elez.
Aber der Sprecher der CEC hat gesagt, dass der Wählerregistrierungsprozess außerhalb des Kosovo nicht exklusiv ist. So kann ein abgelehnter Antragsteller nach der Erfüllung der von der CEC geforderten Kriterien erneut antreten.
“Bei Ablehnung einer Bewerbung ist dies nicht die letzte Ablehnung. Unter diesen Umständen wird die CEC regelmäßig und persönlich die Bewerber, die aus den Gründen ihrer Ablehnung der Nachfrage abgelehnt wurden, darüber in Kenntnis setzen, dass sie in der Lage sein werden, durch die Registrierungsplattform die erforderlichen Unterlagen anzubringen, um ihre Bewerbung gemäß den CEC-Richtlinien zu erfüllen. Dies wird so lange möglich sein, wie die Registrierungsfrist” dauert, klar Elesi entfernt.
Aber in Gemeinden, in denen es möglicherweise einen Start geben kann, sollte die Wählerregistrierung außerhalb des Kosovo wieder durchgeführt werden?
“Jo”, sagte Sprecher Elezi, der klarstellte, dass die Wählerregistrierung für die 12. Oktober-Wahl wert sein wird.
“In der zweiten Wahlrunde ist das Wahlrecht außerhalb des Kosovo nur die erfolgreichen registrierten Wähler außerhalb des Kosovo während des Bewerbungszeitraums und die Gemeinden, in denen der zweite Kreis organisiert wird. Es wird also kein neuer Wählerregistrierungsprozess im Ausland geben, weil die gleiche Wählerliste” wert sein wird, erklärte er.
Es hat bekräftigt, dass bei den Kommunalwahlen nach dem Gesetz für Generalwahlen Wähler außerhalb des Kosovo nur per Post abstimmen können.
“Dieses Gesetz legt eindeutig fest, dass die Abstimmung auf diplomatische Vertretung nicht für diese Wahlarten gilt. So wird es nur eine Abstimmung per Mail geben, und dafür wird die CEC Postfächer in verschiedenen Staaten öffnen, wo ein Paket von Stimmzetteln” gesendet werden kann, sagte Elez.
Der Sprecher der Zentralwahlkommission hat hinzugefügt, dass bis zum 29. August alle im Ausland lebenden Kosovo-Bürger sich als Wähler außerhalb des Kosovo anmelden können. Die Anmeldung sollte individuell erfolgen und kann erfolgen: über die elektronische Plattform der CEC https://diaspora.kqz-x.org oder per E-Mail an das CEC-Postfach im Kosovo. /Periscope.












