Verfassungsentscheidung: Rentenansprüche, die während der Jahre anerkannt wurden, 199-99

Das Verfassungsgericht hat das Urteil in der vom Ombudsmann initiierten Rechtssache Ko35/24 veröffentlicht, die zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Nr. 08/L-248 für Änderungs- und Fulfill-Gesetz Nr. 04/L-131 für das staatlich finanzierte Pensionssystem aufgerufen hat. Das Gericht stellte mit einstimmiger Entscheidung fest, dass Artikel 4 des umstrittenen Gesetzes, der Artikel [...]
Das Gericht stellte einstimmig fest, dass Artikel 4 des umstrittenen Gesetzes, der Artikel 8A zum Grundgesetz hinzufügt, nicht mit Artikel 24 der Verfassung (Easien v. Gesetz) sowie Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 1 des Protokolls Nr. Zwölf dieser Konvention in Konflikt steht.
Durch diesen Akt schätzte der Gerichtshof, dass der Gesetzgeber die bisherigen Ergebnisse des Gerichts im Fall KO190/19 respektierte und frühere Diskriminierung von Arbeitnehmern von Sozialunternehmen, Polizei, Justiz und anderen, die von dem Recht befreit wurden, ältere Beiträge zurückzuziehen.
Mit gesetzlichen Änderungen wurde ein neues Rentensystem geschaffen -- “Präferenzbeitrag des Alters” -, das die Rentenrechte aller Arbeitnehmer, die in den Jahren 1989 1999 aus der Arbeit vertrieben wurden, erkennt - als Folge gewalttätiger Maßnahmen, auch im Falle der Nichterfüllung der Stagnation für 15 Jahre.
Das Gericht betonte, dass für die Zahlung der Beiträge für 1989, 1999 nicht mehr erforderlich ist, sondern nur Beweise dafür, dass der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum entlassen wurde.
So wurde die Ungleichheit zwischen Arbeitergruppen beseitigt, was eine gleichberechtigte und integrative Behandlung im Rentenrecht ermöglicht.
Schließlich schätzt der Verfassungsgericht, dass das umstrittene Gesetz eine gerechte Balance zwischen öffentlichem Interesse und individuellen Grundrechten gewährleistet, indem er verfassungsmäßige und internationale Standards zur Verhinderung von Diskriminierung erfüllt. /Periscope/ / / / / /












