Bitcoin-Boom: Trump Politik schuf 15.000 neue Millionäre im Jahr 2025

Die Zahl der Kryptonitenbesitzer, die Millionäre geworden sind, ist seit dem Amtsantritt des US-Präsidenten Donald Trump nach einem neuen Bericht von Finbold deutlich gestiegen. Fast 16.000 “pronare” von Bitcoin hat sich dem Millionär-Club zwischen dem 20. Januar und Juli 2025, nach einem neuen Bericht von Finbold, Medien schreiben und [...]
Fast 16.000 “pronare” von Bitcoin hat sich dem Millionär-Club zwischen dem 20. Januar und Juli 2025, nach einem neuen Bericht von Finbold, schreiben Ausländische MedienEr folgt auf Telegrafie.
Wie bekannt wird, beläuft sich der zusätzliche 15,841 auf 1.92.205 Bitcoin Millionäre, eine Steigerung von 9% in nur sechs Monaten und durchschnittlich 88 neue Millionäre pro Tag.
Der Bericht stellte fest, dass große Investoren mit Bitcoi 10 Mio. US-Dollar (8.5 Mio. Euro) ebenfalls sehr profitierten, wobei ihre Gewinne im gleichen Zeitraum um mehr als 16% stiegen.
Die Plattform hat den Boom auf dem Kryptonischen Markt im November 2024 der Unterstützung von Trump für Sektor und Optimismus zugeschrieben, der die Märkte seit Beginn seines zweiten Mandats geprägt hat und erklärt, dass es eines Tages nach der Ankündigung seines Wahlsieges im November 2024 nur 132.842 Portfolios von Millionären gab.
Diese Dynamik hat sich weiter erhöht, und etwa 6 Monate nach Amtsantritt des republikanischen Führers hat sich die Zahl der Millionär-Investoren in Krypto-Noten um mehr als 59.000 erhöht, ein Indikator der Marktaktivität und des Anlegervertrauens.
Dieser Effekt ist auf die von der Trump-Administration geförderte Regulierungspolitik zurückzuführen.
Vor einigen Tagen verabschiedete das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten die erste große Gesetzgebung zur Regulierung von Kryptomonedas im Land, genannt “Genius”.
Die Rechtsvorschriften werden als Wendepunkt für den digitalen Anlagesektor betrachtet und bieten einen klaren, lang ersehnten Rechtsrahmen für das Angreifen von “, das Ausstellen von stabilen und institutionellen Sorgerechtsvorschriften”.












