AUV bestätigt die ersten Fälle von Krankheit “Ker” im Kosovo

Die Lebensmittel- und Veterinäragentur (AUV) hat angekündigt, dass die ersten Fälle der Krankheit identifiziert wurden “Laut dieser Institution werden die Fälle auf zwei Bauernhöfen aufgezeichnet - eines im Dorf Marec, der Gemeinde Pristina und das andere im Dorf Bruce, der Gemeinde Lipjan, Periscopi berichtet. Mit dem Ziel, die Ausbreitung zu verhindern [...]
Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, hat der AUV allgemeine restriktive Maßnahmen zur Verbringung von Tieren auf dem Gebiet des Kosovo verhängt.
“Im Dorf Marec Gemeinde Pristina und einem Bauernhof im Dorf Bruce Lipjan Gemeinde. Um die Ausbreitung von Krankheiten auf andere Farmen - die Lebensmittel- und Veterinäragentur von heute - zu verhindern, hat generell restriktive Maßnahmen für die Bewegung von Tieren im Kosovo-Gebiet verhängt. Gleichzeitig werden alle Landwirte in Zusammenarbeit mit privaten Tierärzten bestellt, um die Entzinkungsmaßnahmen auf Farmen und um sie zu nutzen. Mit dem Ziel, Mücken als Hauptvektor der Ausbreitung der Krankheit zu eliminieren. Und vermeiden Sie Kontakt mit anderen Tieren und Herden. Alle Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, bei der Überwachung der Umsetzung strenger Einschränkungen bei der Viehbewegung auf dem Landgebiet zu helfen”Es sagt auf Mitteilung.
Laut AUV ist der <x0juha von Kalter” eine nicht infizierte Virenkrankheit, die durch Bissen von Mückenart Culicoides übertragen wird. Diese Krankheit betrifft Rinder, Schafe und Ziegen, während Schafe die empfindlichsten sind. Die Krankheit wird nicht an Menschen übertragen und verlagert sich nicht von Tier zu Tier.
AUV hat nach dem Gesetz Nr. 2004/21 von Veterina eine Entscheidung getroffen. 01574/2025 für allgemeine Maßnahmen zur Kontrolle, Vorbeugung und Bekämpfung dieser Krankheit, die heute am 29.07.2025 wirksam sind.
Allgemeine Maßnahmen:
A) Keine Tierbewegung von Farmen, Handel in Märkten und Handel;
b) Farmen, in denen die Anwesenheit der Krankheit bestätigt wird, erhalten infizierten Status und Platz in Masse vollständig Isolation/Karanien. Keine Ausfahrtsbewegung erlaubt.
c) Landwirte werden unverzüglich an Änderungen der Tiergesundheit unterzogen, um Tierärzte zu melden. Veterinärpraxis sind verpflichtet, Veterinärgesundheitsprotokolle anzuwenden, um diese Krankheit zu verhindern und zu bekämpfen
d) Landwirte aktivieren Biosicherheitsmaßnahmen auf ihren Farmen. Verwendung von supraranten/Insektiziden zur Beseitigung von Mücken (Präparatart von Tierarztempfehlung)
Orte für tote Tierentfeuchtung zu bestimmen;
f) AUV setzt mit epidemiologischen Untersuchungen fort, Proben zu nehmen und Labortests durchzuführen;
2 / 1 Außer dem Punkt, den ich von dieser Entscheidung getroffen habe, ist die Tierbewegung von Farmen frei von dieser Krankheit bis hin zu lizenzierter Schlachtung mit anfänglicher Zustimmung des Tierarztinspektors der Lebensmittel- und Veterinärbehörde gestattet.
3 / 1 Alle Marktmanager werden ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Entscheidung zur Aussetzung der Arbeit bestellt.
6 / 1 Verpflichtungen, Kosovo-Polizei, Kommunisten in Zusammenarbeit mit AUV zur Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen.
V. Die Maßnahmen traten heute als Datum 29.07.2025 in Kraft.












