Ein Monat Haft gegen drei Personen angeblich zwei andere in Ferizaj

Drei Personen wurden von dem Ferizaj-Gericht unter Verdacht einer schweren Körperverletzung in der Koordination eine Monatlange Haftmaßnahme zugewiesen. Nach der Ankündigung ist bekannt, dass es einen grundlegenden Verdacht gibt, dass die Angeklagten E.S. und die USA, am 2006.2025, etwa 22:00, auf der “S-Straße. S.”, in Zoom, in der Nähe [...]
Nach der Ankündigung ist bekannt, dass es einen grundlegenden Verdacht gibt, dass die Angeklagten E.S. und die USA, am 2006.2025, etwa 22:00, auf der “S-Straße. S.”, im Eingang, in der Nähe des Kulturheims, verursacht bewusst physische Verletzungen der verletzten J und A.M., aufgrund eines früheren Streits zwischen sich selbst, was zu schweren körperlichen Verletzungen führt,
Vollständige Ankündigung:
Das Stiftungsgericht in Ferizaj ) hat die Generalabteilung der Strafabteilung den Antrag von Ferizaj für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen E.S. Angeklagten genehmigt. Die U.S.R. und A.M., aufgrund des Verdachts, dass sie eine schwere Körperverletzung in der Koordination gemäß Artikel 186 Absatz 3 nach Absatz 3.2 betreffend Absatz 2 nach Absatz 2.1 in Bezug auf Artikel 31 der Republik Kosovo Penal Code (KPRK) begangen haben.
Nach der Anhörung und Analyse des Themas hat der Richter des Vorverfahrens im General Department égévador é, Alba Makoli, geschätzt, dass es einen gültigen Verdacht gibt, dass die E.S. und die US-Beschuldigten auf der 2006.2025, etwa 22:00 auf der Straße “S. S.”, im Eingang, in der Nähe des kulturellen Zuhauses, bewusst zu physischen Verletzungen der verletzten J und A.M., wegen einer vorherigen Streitigkeit zwischen sich selbst, was schwere körperliche Verletzungen verursacht, so dass einst auf dem Oberauto landete, der Angeklagte und das Messer dort treffen, wo der Angeklagte E. ihn mit dem Messergriff auf dem Kopf und mit einem hölzernen Stick auf dem Kopf der verletzten A.M. und Angeklagte H. trifft ihn mit einem Messerblatt auf seiner Brust, schlägt ihn dann in den Kopf und Gesichtern, die durch J.M., sowie die Angeklagten St. und E., die er in den Körper der Körper verletzten, mit dem Körper der Körper verletzten.
Und für den Angeklagten A.M. gibt es einen Verdacht, dass am Tag 20,06.2025, etwa 22:00 auf der Straße “S. S.”, im Eingang, in der Nähe des Kulturhauses, verursacht bewusst körperliche Verletzung der verletzten H.B., der U.R. und der E.S., in der Art und Weise, dass der ursprünglich Angeklagte A. ihn mit einem Stein im Kopf H. trifft und der Angeklagte J. trifft ihn mit einem Eisenstange im Kopf des verletzten H.
Der Richter des Vorabentscheidungsverfahrens, der Antrag des Staatsanwalts für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten, hat sie als konforme Grundlage für die KKPPRK-Bestimmungen genehmigt, und die gleichen Behörden wurden für eine Monatlange Haftmaßnahme vorgesehen.
In diesem Fall werden die Parteien angeblich gegen diesen Akt beklagen, hat seine Ausführung nicht verschoben.












