Gjakova Anklage erhebt einen Mann, der Verdacht auf häusliche Gewalt, Waffen Bedrohung und Drogenbesitz hat

Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Gjakova, der Generalabteilung, gibt die öffentliche Meinung bekannt, dass er mit G.G. Initialen Anklage gegen die Angeklagten erhoben hat. Dieser Akt geht um häusliche Gewalt, wie die Ankündigungsstaaten. Wie im Bericht angegeben, auf dem 2602.2025, um etwa 1: 00 Uhr auf der Straße. “G.” in Gjakova, genau in seinem Haus, bewusst und mit [...]
Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Gjakova, der Generalabteilung, gibt die öffentliche Meinung bekannt, dass er mit G.G. Initialen Anklage gegen die Angeklagten erhoben hat.
Dieser Akt geht um häusliche Gewalt, wie die Ankündigungsstaaten.
Wie in dem Bericht erwähnt, am 2602.2025, um etwa 1: 00 Uhr auf der Straße. “G.” in Gjakova, genau in seinem Haus, bewusst und mit gefährlichen Mitteln (tricks), mit denen er schwere Körperverletzung oder schwere gesundheitliche Verletzungen verursachen kann Körperverletzung, seine Frau E.G., mit den Kratzern der Verletzung, verursacht minderjährige Verletzungen, die nach forensischer Expertise beschrieben sind.
Kommunikation ich bin Gesamt:
Ein Gesetz über Gewalt in der Familie
Gjakova, 23. Juni 2025 Der Verfassungsgericht in Gjakova, der Generalabteilung, gibt die öffentliche Meinung bekannt, dass er mit G.G. Initialen Anklage gegen Angeklagte erhoben hat.
Laut Punkt 1 des Anklagegeräts, unter anderem der Angeklagte mit den G.G. Initialen, vom 26.02.2025, etwa 13:00 Uhr auf der Straße. “G.” in Gjakova, genau in seinem Haus, ernst und mit Waffen AK 47, schlägt seine Frau E.G. und verletzt I.H., der Bruder seiner Frau ist, dass er vom Leben beraubt wird, in einer Weise, dass der Tag kritische Eifersucht, weil er vermutet, dass E.G. ihn verletzt, er betrügt.
Mit diesen gleichen Aktionen, “Canos” nach Artikel 181 prg.4, in Bezug auf KPRK's prg.2.
Nach Punkt 2 des Anklagegeräts, u.a. dem Verdächtigen mit den G.G. Initialen vom 26.02.2025, ca. 13:00 Uhr auf der Straße. “G.” in Gjakova, genau in seinem Haus, bewusst und mit gefährlichen Mitteln (tricks), mit denen er schwere körperliche Verletzungen oder schwere gesundheitliche Verletzungen verursachen kann Körperverletzung, seine Frau E.G., mit den Kratzern der Verletzung, verursacht nach forensischem Know-how kleinere Körperverletzungen.
Mit diesen gleichen Aktionen hat dieselbe kriminelle Arbeit begangen “Die Lichtkörperwerfer” nach Artikel 185, pg.3, unter prg.3.2, bezogen auf prg.2, und prg.1, unter prg.1.3, KPR.
Nach Punkt III des Anklagegeräts, unter anderem der Angeklagte mit den G.G. Initialen, von unbewiesener Zeit auf 2602.2025 auf der Straße. “G.” in Gjakova, genau in seinem Haus ohne Genehmigung, hat Waffen und Munition gegen geltendes Waffenrecht Nr. 05L-022 gehalten.
Mit diesen gleichen Aktionen hat dieselbe kriminelle Arbeit begangen “Eigentümerschaft, Kontrolle oder unbefugten Besitz von Waffen” nach Artikel 366 prg.1 KPRK.
Nach dem Urteilsgerät Punkt IV wird u.a. vorgeschlagen, dass der Angeklagte mit den G.G. Initialen vom 26.02.2025 um 13:00 Uhr auf der Straße. “G.” in Gjakova, genau in seinem Haus, ohne Autorisierung, narkotik hat.
Mit diesen gleichen Aktionen hat er die kriminelle Arbeit begangen “Unautorisierter Besitz von Narkotika, Psychotrope oder Analogo” nach Artikel 269 Abs.2 KPRK.
Die Staatsanwaltschaft des Falles im Falle der Einrichtung der Anklage hat dem Gericht vorgeschlagen, dass der Angeklagte schuldig plädiert und nach dem Gesetz der auf ihn platzierten Strafakte verurteilt wird, sowie die Angeklagten sollten die Haftmaßnahme bis zur Integrität der Anklage fortzusetzen./Periscopi/












