German court challenges Merzin: Keine Rückkehr von Asylsuchenden zur Grenze ohne EU-Verfahren

Ein Gericht in Berlin hat entschieden, dass die Rückkehr von Asylsuchenden zu den Grenzen Deutschlands illegal ist, es sei denn, es wird durch das Verfahren der Europäischen Union, das als Dublin-Verfahren bezeichnet wird, DW-Berichte durchgeführt. Diese Entscheidung stellt die neue Einwanderungspolitik der Bundesregierung direkt vor, da sie bekannt wird, dass sie nach einer [...]
Diese Entscheidung stellt die neue Einwanderungspolitik der Bundesregierung direkt vor, während es bekannt wird, dass es nach einem Fall gekommen ist, in dem drei somalische Bürger nach einer neuen deutschen Verordnung von der deutschen Grenze nach Polen zurückkehrten. Der Berliner Gerichtshof hat betont, dass diese Rückkehr illegal war und die notwendigen rechtlichen Schritte durch Verletzung der Asylrechte vermieden wurde.
Die deutschen Medien betrachten die Entscheidung des Gerichts einen Schlag an Kanzler Friedrich Merz, der gerade ins Amt genommen hat und sich dazu gewillt hat, die Kontrolle über die irregulären Migration zu verstärken.
Was sagt das europäische Recht?
Nach Angaben des Gerichts kann jede Person, die den Wunsch nach Asyl an einer Grenzkontrolle auf dem deutschen Territorium drückt, nicht zurück gehen, ohne zu bestimmen, welchen Staat für die Abwicklung der Anwendung zuständig ist, gemäß dem “Dublin” System der EU.
Nach dem Amtsantritt im letzten Monat hatte die Merz-Regierung jedoch die Polizei angewiesen, dass sie irreguläre Einwanderer, die an der Grenze gefangen sind, zurückkehren könnten, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Verbots Asyl gesucht haben.
Die Berliner Entscheidung wird voraussichtlich weitreichende rechtliche und politische Auswirkungen haben, während die Bemühungen um die Stärkung der Grenzen zu einem der sensibelsten Fragen der deutschen Regierung zu fordern./Periscopi/












