Gerichtshof in Pec verhängt Haftmaßnahmen, Aussetzung von zwei Polizisten

Der Stiftungsgericht in Pec, der Abteilung für Kriminalkriminalität, hat den Antrag der Verfassungsgerichtskirche genehmigt und den Umfang der Haft für P.T. und N.G. gemäß Artikel 414 Absatz 1 des Strafgesetzbuches des Kosovo bestimmt, unter Verdacht der Durchführung von kriminellen Arbeiten “Keq Verwendung der offiziellen Position oder Autorität”. Nach [...]
Der Stiftungsgericht in Pec, der Abteilung für Kriminalkriminalität, hat den Antrag der Verfassungsgerichtskirche genehmigt und den Umfang der Haft für P.T. und N.G. gemäß Artikel 414 Absatz 1 des Strafgesetzbuches des Kosovo bestimmt, unter Verdacht der Durchführung von kriminellen Arbeiten “Keq Verwendung der offiziellen Position oder Autorität”.
Nach der Anhörungssitzung am 22. Juni hat der Vorabentscheidungsersucher geschätzt, dass die Inhaftierung von Indikatoren zur Annäherung an ein bestimmtes Land oder eine Person notwendig ist, um mögliche Auswirkungen auf das Strafverfahren zu vermeiden.
Das Gericht hat festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Maßnahme gemäß Artikel 184 Absatz 1 Unterabsatz 1.2.3 des Strafverfahrenskodex erfüllt wurden.
Ebenso hat das Gericht die vorläufige Aussetzung aus dem Büro für die beiden Angeklagten in der Kosovo-Polizei genehmigt.
Diese Aussetzung wird von 21. Juni bis 21. Juli 2025 in Kraft treten, basierend auf Artikel 539 des Strafverfahrensgesetzes. /Periscope/ / / / / /












