CEC setzt Grenzen für die Ausgaben für den 12. Oktober vor Ort

Die Zentralwahlkommission hielt in diesem Jahr ihr 37. Treffen unter der Leitung des Führers Kreshnik Radoniqi. Zu Beginn des Treffens hat die CEC beschlossen, die Wahlkampagnenausgaben für politische Themen zu beschränken, die für die Teilnahme an den Kommunalwahlen für Kommunistische Sprecher und Kommunistische Konsortien zertifiziert werden, die [...]
Zu Beginn des Treffens hat die CEC beschlossen, die Wahlkampagnenausgaben für politische Themen zu beschränken, die für die Teilnahme an den Kommunalwahlen für Kommunallautsprecher und Kommunistische Konsortien zertifiziert werden, die am 12. Oktober 2025 stattfinden werden. Nach der Entscheidung der CEC hat ein politisches Subjekt - in der Gemeinde, in der es an den Wahlen teilnehmen wird - das Recht, bis zu 2 Euro für jeden registrierten Wähler in dieser Gemeinde zu verbringen.
Politische Subjekte können den begrenzten Wert der Ausgaben in Gemeinden, in denen sie zur Teilnahme an den Wahlen zertifiziert sind, nicht überschreiten.
Darüber hinaus gelten für alle Waren und Dienstleistungen, die in relevanten Gemeinden für Kampagnenzwecke ausgegeben werden, die maximalen Ausgaben für Wahlkampagnen, unabhängig von der Zeit für den Kauf oder die Serviceausrüstung.
Diese Schätzung erfolgt auf der Grundlage der Wahlordnung Nr. 07/2024 für die Wahlkampagne, der Überwachung der Wahlkampagne sowie der Verwendung von Wahllistendaten in jeder Gemeinde, unter der die Gesamtzahl der Wähler in unserem Land 2,071,544 Wähler beträgt.
Im Anschluss hat die CEC den Haushaltsplan für die Organisation lokaler Wahlen 2025 genehmigt. Das von der CEC genehmigte Budget ist 16,126,364 Euro wert.













