CEC: Am 1. Juli beginnt die Bewerbungsfrist für Wähler und Medienakkreditierung für lokale Wahlen

Die Zentrale Wahlkommission hat darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsfrist für die Akkreditierung von Beobachtern und Medien für die Überwachung lokaler Wahlen für Bürgermeister und Gemeindegemeinden am 1. Juli 2025 beginnen wird. Die Freigabe soll über die elektronische Plattform zur Akkreditierung beantragt werden, die [...]
Die Freigabe soll für die Akkreditierung über eine elektronische Plattform beantragt werden, die zu Beginn dieser Zeit zugänglich ist.
Der “Nur von der Zentralwahlkommission akkreditierte Beobachter werden in der Lage sein, lokale Wahlen für Bürgermeister und Gemeindeversammlungen zu überwachen, die am 12. Oktober 2025 stattfinden werden und andere Aktivitäten in 38 Kommunalverwaltungen (QKN) und dem Counting Centre (QNR)”, sagte der CEC-Bericht.
Darüber hinaus fügt die CEC hinzu, dass zertifizierte politische Subjekte, NGOs, Regierungs- und Regierungsorganisationen, spezialisierte internationale Organisationen, die sich mit Wahlen und Menschenrechtsschutz, Medien und Vertreter ausländischer Länder befassen, innerhalb von Fristen ihre Anfrage an den Bewerber einreichen können:
- Die Frist für die Übergabe des Antrags auf Akkreditierung von Entscheidungsträgern, die für die Teilnahme an lokalen Wahlen zertifiziert sind, beginnt am 1. Juli und endet am 17. September 2025;
- Die Frist für die Übergabe des Antrags auf Akkreditierung von Beobachtern lokaler NGOs, Regierungs- und Regierungsorganisationen, internationalen Organisationen und Vertretern ausländischer Länder beginnt am 1. Juli und endet am 27. September 2025;
- Die Frist für die Übergabe der Nachfrage nach lokaler und internationaler Medienakkreditierung beginnt am 1. Juli und wird am 7. Oktober 2025 abgeschlossen.












