Wettbewerbsbehörde lehnt LDK Meeting Einladung ab

Die Wettbewerbsbehörde der Republik Kosovo kündigte an, dass sie sich nicht an der von Vertretern der LDK organisierten Tagung von morgen, bei einem Treffen mit der Wirtschaftsgemeinschaft, den ZRE und den Abgeordneten der Parlamentarischen Partei, über die Entscheidung, Unternehmen in den offenen Strommarkt zu bewegen, beteiligen wird. In einer offiziellen Erklärung sagt es [...]
In einer offiziellen Erklärung soll die Entscheidung über die Nichtbeteiligung auf der Grundlage des verfassungsmäßigen und rechtlichen Mandats der Wettbewerbsbehörde sowie der Notwendigkeit der Wahrung der institutionellen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beruhen, die eine grundlegende Säule der Funktion und Integrität der Institution ist.
“Basierend auf Artikel 21, Absatz 1 des Gesetzes Nr. 08/ L-056 zum Schutz des Wettbewerbs, Behörde ist unabhängige Agentur, die auf die Kosovo Republikversammlung für ihre Arbeit reagiert. Weiter bestimmt Absatz 3 dieses Artikels klar:
Jede Störung, politische, öffentliche oder private Intervention, die die Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit des” beeinflussen könnte Die Behörde ist verboten.
Diese Bestimmung unterstreicht die Notwendigkeit der Behörde, ausschließlich auf der Grundlage ihres Rechts und ihrer Kompetenzen zu handeln, ohne an politischen Formen, Ad-hoc-Debatten oder Initiativen beteiligt zu werden, die nicht im Einklang mit den offiziellen Staatsstrukturen durchgeführt werden” wird im Bericht gesagt.
Andererseits ist die Behörde unter den gegenwärtigen Umständen, in denen die Versammlung der Republik Kosovo nicht konstitutionell ist, nicht in einer institutionellen Position, mit parlamentarischen Gruppen, einzelnen Abgeordneten oder politischen Organisationen außerhalb des Parlaments zu interagieren.
“Competition Authority ist weiterhin bestrebt, professionell, unparteiisch und objektiv zu handeln und den Schutz des freien Wettbewerbs und der Funktionsweise des Marktes nach wirtschaftlichen Grundsätzen und Legitimität zu gewährleisten. Wir betonen, dass die Zusammenarbeit der Behörde mit staatlichen Institutionen jederzeit im Rahmen des gesetzlichen Mandats und der Funktion des öffentlichen Interesses stattfindet, insbesondere wenn die regelmäßige Funktion der Republik Kosovo” die Ankündigung schließt. /Periscope/ / / / / /












