Kosovar betrogen Schweizer Arbeitslosenfonds, verurteilt, aber nicht ausgewiesen

Jeden Monat beantwortete sie negative Fragen über ihre Beschäftigung und unterschrieb sie, obwohl sie als Putzfrau beschäftigt war... Eine Kosovo-Frau wurde für ein Jahr in Zvica wegen Arbeitslosigkeit verurteilt. Sie, nach der Strafverfolgung, hätte aus dem Land [...]
Eine Kosovo-Frau wurde für ein Jahr in Zvica wegen Arbeitslosigkeit verurteilt. Sie, nach der Anklage, hätte aus diesem Grund aus dem Land vertrieben worden sein, aber der Oberste Gerichtshof “schloß seine Augen” aus einem Grund.
Wer ein Monatsgehalt erhält und Arbeitslosenleistungen erhält, begeht gleichzeitig eine Straftat. Eine Kosovo-Frau wurde dazu gezwungen. Bis Ende August 2019 bis Ende August 2020 hatte die Frau Arbeitslosenunterstützung erhalten, sendet albinfo.ch. Es wurde das ganze Jahr über über 11.000 Franken bezahlt.
Die Tatsache, dass sie Geld von der Arbeitslosenversicherung erhalten hat, ist nicht illegal. Aber illegal war die Aktion, die sie verheimlichte, dass sie die meiste Zeit arbeitete, schreibt Limmattler Zeitung. Jeden Monat beantwortete sie negative Fragen über ihre Beschäftigung und unterschrieb sie, obwohl sie als Putzfrau beschäftigt war und während der gesamten Periode über 17.000 verdiente.
Im Mai 2023 hat die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg Anklage erhoben. Sie verlangte, dass die Kosovo-Frau wegen Mehrfachbetrug zu einer 60-tägigen Geldstrafe verurteilt, eine Geldstrafe von 1.600 Francs entrichtet und dann aus dem Land vertrieben werde.
Im Juni 2024 entschied das Landgericht Rheinfeldn jedoch anders. Obwohl das Gericht ihr mehrere Betrugsanklagen zuließ, verurteilte sie sie zu 60 täglichen Tarifen von je 90 CHF und verhängte eine Geldbuße von 1.350 CHF für wiederholte rechtswidrige Inanspruchnahme von Sozialversicherungsleistungen. Das Gericht verzichtete darauf, die Frau rauszuschicken.
Die Staatsanwaltschaft war jedoch mit der Entscheidung nicht zufrieden und reichte Ende Juni 2024 eine Beschwerde ein, in der sie weiterhin wegen Mehrfachbetrugsklagen verurteilt wurde. Albinfo. ch, ausgestrahlt Periskop.
Auch der Oberste Gerichtshof folgte diesem Antrag. Das war, weil dieses Delta seinen trügerischen Zweck erfüllte, der für eine Strafe für Mehrfachbetrug notwendig ist.
Die bösartige Absicht bedeutet, dass Betrug so schwer zu erkennen war, dass die Behörden nicht in der Lage gewesen wären, es genau zu offenbaren, wie das Gericht es betrachtet hat. Die Angeklagten argumentierten jedoch, dass das nötige Verhältnis des Glaubens fehlte. Aber der Oberste Gerichtshof sieht es anders.
In Anbetracht der großen Zahl von Anträgen auf Arbeitslosenunterstützung kann der Arbeitslosenversicherungsfonds nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass er in diesem Fall keine vollständige Kontrolle durchgeführt hat, sagte die Entscheidung.
Es heißt auch: “Ein Arbeitslosenversicherungsfonds kann nicht gezwungen werden, den Missbrauch aller Arbeitslosenversicherungsleistungenempfänger zu vermuten. Die Unterlagen der Beklagten haben der Arbeitslosenversicherung keinen Grund für einen besonderen Verdacht gegeben.
Dann, ihre “motive war nicht zu kaufen Luxusartikel mit zusätzlichem Geld, die nicht zu ihr gehören, aber ihre Handlungen waren wegen der finanziellen Schulden ihres Mannes”, erklärte der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung. Daher wird es zu 60 täglich 90 Franken wegen Mehrfachbetrugs verurteilt und erhält eine Geldstrafe von 1.350 Franken.
Nach dem Gesetz wäre die Ausweisung aus der Schweiz im Falle der Kosovo-Frau obligatorisch. Der Oberste Gerichtshof betrachtet dies jedoch als einen schwierigen Fall und gibt ihn daher nicht aus dem Land aus, übermittelt albinfo.ch. Eine solche Deportation würde die Familie “zerstören, erklärte der Oberste Gerichtshof.
Kosovar lebt seit 18 Jahren in der Schweiz. /Periskop/












