Die Behörden in der Schweiz, die Tausende von Franken einnehmen, werden für Frauen aus dem Kosovo entschieden

Eine Kosovo-Frau wurde in der Schweiz wegen rechtswidriger Gewinnhilfe für die Arbeitslosigkeit verurteilt, da sie ein Jahr lang Leistungen bei der Arbeit erhalten hat. Der Fall, der nach der Anklage zu seiner Vertreibung aus dem Land führen sollte, nahm eine andere Wende an den Obersten Gerichtshof, der nicht beschlossen hat, [...]
Eine Kosovo-Frau wurde in der Schweiz wegen rechtswidriger Gewinnhilfe für die Arbeitslosigkeit verurteilt, da sie ein Jahr lang Leistungen bei der Arbeit erhalten hat.
Der Fall, der nach der Anklage zu seiner Vertreibung aus dem Land führen sollte, nahm eine andere Wende am Obersten Gerichtshof, der beschlossen, es nicht auszuweichen, mit dem Argument, dass es ernste Konsequenzen für ihre Familie hätte.
Laut Schweizer Medien hatte die Frau von Ende August 2019 bis Ende August 2020 über 11.000 Franken in Arbeitslosenhilfe profitiert, während sie als Reinigungsfrau beschäftigt und etwa 17.000 Franken verdient hatte.
Sie hatte jeden Monat falsch berichtet, dass sie nicht beschäftigt war, irreführende Behörden für eine lange Zeit.
Im Dezember 2021, nach einer Ankündigung des Staatssekretariats für Wirtschaft, wurde die Untersuchung gegen sie eingeleitet.
Während der Verhörung plädierte sie für schuldig und sagte, sie hatte dies wegen der großen Schulden ihres Mannes getan.
Im Mai 2023 legte Rheinfelden-Laufenburg Public Prosecution eine Anklage ein und verlangte eine tägliche Geldstrafe und Vertreibung aus dem Land.
Allerdings verhängte der Bezirksgericht nur Geldstrafen für wiederholte illegale Erwerben von Gewinnen und klärte ihn von mehreren Betrugsgebühren frei und weigerte sich sogar Deportation.
Die Anklage beschwerte sich über die Entscheidung und der Fall ging an den Obersten Gerichtshof, der zugegebene, dass es in diesem Fall vorsätzliche Betrug gab und beschlossen, die Frau auf 60 tägliche Gebühren von 90 Franken und eine Geldstrafe von 1,350 Franken zu verurteilen.
Trotzdem hat der Oberste Gerichtshof die Ausweisung aus der Schweiz nicht bestellt und betont, dass eine solche Bewegung “würde die Familie des Angeklagten zerstören”. Das Gericht betonte auch, dass sein Motiv nicht von Luxusvorteilen, sondern von einer Notwendigkeit von Familienschulden geschaffen wurde.
Der Fall hat in der Schweiz Diskussionen über die Grenze zwischen Sozialhilfe, Betrug und Deportationsstrafen ausgelöst, vor allem wenn menschliche und familiäre Faktoren betroffen sind./Periscopi/












