Agentur für Korruptionsprävention: Rektor Hajrullahus Beteiligung an der Entscheidungsfindung gegen Professor Hasani stellt Interessenkonflikte dar

Die Agentur für Korruptionsprävention hat von der Rektorin Arben Hajrullahu der Universität Pristina Interessenkonflikte aufgezählt. Jurydozent Enver Hasani hatte die APK bei den Senatssitzungen um eine Meinung über ihr Verhalten und ihre Handlungen gegen den Sektor gebeten. Als Antwort auf die angeforderte, sagt die APK, dass es Konflikte gibt [...]
Die Agentur für Korruptionsprävention hat von der Rektorin Arben Hajrullahu der Universität Pristina Interessenkonflikte aufgezählt.
Jurydozent Enver Hasani hatte die APK bei den Senatssitzungen um eine Meinung über ihr Verhalten und ihre Handlungen gegen den Sektor gebeten.
Als Antwort auf die angeforderte, sagt die APK, dass es einen Interessenkonflikt über Hajrullahus Teil seiner Entscheidungsfindung bei der Führung des Senats der Universität zu Fragen im Zusammenhang mit Hasani gab.
Hasan hat sich darüber hinaus beschwert, dass Hajrullahus Rektor durch Abstimmung für sich selbst auf den Grad der ordentlichen Professor gestiegen ist und dass
Hajrullahu, der zum Grad der ordentlichen Wahl des Professors für sich selbst gefördert wurde, hat das Ziel, diesen Grad an Professor Hasan zu entlassen, der die Absicht der Branche zitiert hat, ihn für persönliche Interessen zu verfolgen.
Herr Vice President. Arben Hajrullahu, Rektor der Universität Pristina, in der Entscheidungsfindung, einschließlich Vormomente der Entscheidungsfindung, in der Qualität des Leiters des Senats dieser Universität oder anderer behördlicher Entscheidungsqualität innerhalb der Universität, an Herrn Enver Hasani, Professor der Universität Pristina, würde Artikel 6 in Bezug auf Artikel 3, Absatz 1.2 und 1.12, Artikel 5, Absatz 8, und Artikel 17 und 19, Absatz 1, Unterabsatz 1.2 des Gesetzes zur Vermeidung von Interessenkonflikten”, sagt die Meinung der APK, die ebenfalls an den UP- Sekretär gesendet wurde.
Die APK hat Hajrullahu verlangt, dass “in Bezug auf die ergriffenen Aktionen diese Meinung entsprechen wird”.
Die Agentur für die Prävention von Korruption sagt, dass der Begriff von Interessenkonflikten gesetzlich auch bestimmt wird: “Der Interessenkonflikt ergibt sich aus einem Umstand, in dem der Beamte private Interessen hat, die sich beeinflussen, beeinflussen oder das Verhalten unparteiisch und objektiv seiner offiziellen Aufgabe beeinflussen.
Im konkreten Fall, in Bedeutung und Umsetzung der oben genannten Bestimmungen und im Kontext der oben beschriebenen aktuellen Situation, fand die Agentur als unter Punkt I des Geräts dieser Meinung, dass, Herr Arben Hajrullahu, Rektor der Universität Pristina, in jeder Entscheidungsfindung, einschließlich vorläufiger Entscheidungsmomente, in der Qualität des Leiters des Senats dieser Universität oder anderer behördlicher Entscheidungsqualität in der Universität, gegenüber Herrn Enver Hasani, Professor der Universität Pristina, mit den oben genannten Bestimmungen des Gesetzes zur Vermeidung von Interessenkonflikten” die Meinung, dies.
Aus diesem Grund zitiert die APK Aussagen und Ausdrucksformen, die von Hajrullahu an Hasan bei einer Sitzung des UPP-Senats verwendet wurden, und hat dazu geführt, dass sie eine Aufforderung zur Verbesserung und mit einer Strafanzeige gegen ihn,
Die “alle diese Entwicklungen und die oben genannten neuen Umstände (unvoreingenommen, einen neuen subjektiven Bericht zwischen den Parteien zu erstellen, wie die betreffenden Parteien zu solchen Fragen, insbesondere in den oben genannten beiden Prozessen (Anweisungen), beeinflussen die Erstellung eines neuen subjektiven Berichts, die grundlegenden und epilogischen Verhältnisse dieser Prozesse, haben und schützen die persönlichen privaten Interessen zwischen sich selbst, und dass diese privaten Interessen oder wirken auf die unparteiliche Leistung und das Ziel des formellen Büros, in dieser Weise, die Elemente des Konflikts, in der 5-Noise-Aktion und die offiziellen Bestimmungen des Gesetzes, wenn es möglich ist, dem ConkitTP zu vermeiden.
Die Agentur für Korruptionsprävention, da sie Herrn “s privates Interesse in diesem Fall sagt. Arben Hajrullahu kann nicht von seiner offiziellen Entscheidungsfindung gegenüber Herrn Enver Hasan” ausgeschlossen werden, der Reaktor muss von seiner Beteiligung an der Entscheidungsfindung, einschließlich Vormomente der Entscheidungsfindung, in der Qualität des Senatsführers oder anderer behördlicher Entscheidungsqualität innerhalb der Universität, an Herrn Enver Hasani, Professor für UP, gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Gesetzes zur Vermeidung von Interessenkonflikten” widerrufen.
Die APK sagt, dass in Bezug auf Handlungen und Maßnahmen, die Hajrullahu für “Vorbeugen und Beilegung des Interessenkonflikts ergriffen hat, den Anforderungen dieser Meinung entsprechen sollten”, die Agentur bekannt gegeben werden soll.












