Gericht ernennt Haftmaßnahme drei Personen für Kriegsverbrechen

Das Verfassungsgericht in Pristina hat dem Antrag des Sonderanklägers der Republik Kosovo zugestimmt und die Haftmaßnahme für einen (1) Monat für die Angeklagten B. T., M. I. und N. C. aufgrund angeblicher Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung ernannt. “Judge [...]
Das Verfassungsgericht in Pristina hat dem Antrag des Sonderanklägers der Republik Kosovo zugestimmt und die Haftmaßnahme jeweils für einen (1) Monat an die Angeklagten B. T., M. I. und N. C. wegen angeblicher Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung ernannt.
Nach der Anhörung weiß ich zu schätzen, dass die rechtlichen Bedingungen für die Ernennung der Haftmaßnahme für die Angeklagten B.T., M.I. und N.C., da der Verdacht besteht, dass dasselbe die Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung begangen hat. Es besteht Zweifel daran, dass die Angeklagten B.T. und M.I., die Qualität der offiziellen Mitglieder des Pristina Gefängnisses und die Parallele in Lipjan, während der Zeit des bewaffneten Konflikts, bzw. der Krieg im Kosovo 1998-1999, im Pristina Gefängnis und in der Parallele in Lipjan, in Verbindung mit anderen Beamten dieser Gefängnisse durch Handeln in Opposition und Verletzung der Regeln des Völkerrechts während des bewaffneten Konflikts, beziehungsweise, systematisch gefoltert hatten albanische Gefangene, sie in einer Weise durch verschiedene Mittel als Metallstab, sowie getreten und zerstört werden, bis die Alvans, verursacht körperliche Verletzungen, wenn sie angeblich verletzt wurden, sie angeblich durch brych gefoltert.
Während, die N.C. Angeklagte, angeblich in der Qualität der offiziell bewachten Pristina Gefängnisperson, - Paralylja in Lipjan, während der Zeit des bewaffneten Konflikts, Kosovos Krieg 1998-1999, im Pristina Gefängnis, beziehungsweise. -Parlia in Lipjan, in Zusammenarbeit mit anderen Beamten dieser Parallele, in Opposition zu handeln und die Regeln des Völkerrechts während des bewaffneten Konflikts zu verletzen, hatte systematisch missbraucht albanische Gefangene, quälte sie in einer entkommenen Weise als Gummischläger, Tritte und Stanzen, bis Tradeoffs, verursacht Körperverletzungen.
Der Prozess stellte fest, dass es reale und vernünftige Gefahr gibt, dass die Angeklagten, wenn sie sich im Großen befinden, entkommen können, um kriminelle Verantwortung zu vermeiden, Zeugen, einschließlich der Verletzten, mit anderen in diesen Strafverfahren verwickelten Mitarbeitern zusammenarbeiten können und versuchen, materielle Beweise zu beseitigen oder zu schaden. Das Gericht schätzt, dass die Last von Straftaten streng ist, so dass die Ernennung der Haftmaßnahme in diesem Strafverfahren notwendig ist und dass jede andere Maßnahme für eine erfolgreiche Durchführung des Strafverfahrens nicht ausreicht. Es sagt weiter auf Ankündigung. /Periskop/












