Stand-by-Maßnahmen für Verdächtige von einem Minderjährigen in Gjakova gesetzt

Er wurde die 30-tägige Haftmaßnahme zugewiesen, den Verdächtigen, die den kriminellen Akt begangen haben “von Sexual” in einer Grundschule in Gjakova. Durch die Medienkommuniqué berichtet das Verfassungsgericht in Gjakova, dass “unter der Nachfrage den Verdacht hat, dass Angeklagte D. L., in Gjakova, in der Grundschule “M. K. ” sexuell die Person molest [...]
Er wurde die 30-tägige Haftmaßnahme zugewiesen, den Verdächtigen, die den kriminellen Akt begangen haben “von Sexual” in einer Grundschule in Gjakova.
Durch die Medienkommuniqué berichtet das Verfassungsgericht in Gjakova, dass nach Bedarf “der Verdacht hat, dass Angeklagte D. L., in Gjakova, in der Grundschule “M. K.” sexueller Tees die andere Person, die aufgrund seines Alters empfindlich ist, einschließlich seines unerwünschten verbalen Verhaltens der sexuellen Natur gegen geringfügige Verletzungen.
Der Verfassungsgericht in Gjakova hat den Antrag der Gjakova-Verfassungsgerichtsstaatsanwalt genehmigt, der die Haftmaßnahme an dreißig Tage Angeklagte D. L.L., aufgrund des Verdachts, eine kriminelle Arbeit begangen zu haben “Nach der Anfrage ist “der Verdacht, dass Angeklagte D. L., in Gjakova, in der Grundschule “M. K.” von der anderen Person sexuell belästigt wird, die wegen des Alters empfindlich ist, einschließlich des unerwünschten verbalen Verhaltens der sexuellen Natur gegen geringfügige Verletzungen, Handlungen, die Minderjährige schaden, haben die Würde verletzt und eine erschreckende, degradierende und degradierende Umgebung geschaffen”, werden in der Medienkommuniqué bekannt. Periscope.
Darüber hinaus ist bekannt, dass die Verfolgungsrichter Driton Sadiku geschätzt hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestimmung der Haftmaßnahme an den betreffenden Angeklagten erfüllt wurden, weil er sagte, dass sie schwere kriminelle Handlungen eintraf, so dass mit der Möglichkeit, die Angeklagten in Freiheit zu finden, das Risiko besteht, kriminelle Handlungen zu wiederholen, die Gefahr von Flucht und Einfluss auf Beweise.
Der Angeklagte wird während der 30-30-Tage-Zeit, die von der Haftzeit am 27. März 2025 gezählt wird und bis zum 26. April 2025 dauern wird, in Haft gehalten.












