Die Staatsanwaltschaft und ein Angeklagter werden erneut wegen des Hooliganismus und des Angriffs auf die Polizei verweigert

Die erste Anhörung des Donnerstags am Verfassungsgericht in Pristina im Falle von Indikatoren Avdimitaj, Veron Hasani und Ardian Huli für Hooliganismus und Polizeiangriffen in den Protesten von 2015 scheiterte aufgrund des Mangels an Staatsanwälten und Angeklagten Huli. Der Fallrichter Erol Gashi sagte der Staatsanwalt [...]
Der Fallrichter Erol Gashi, sagte, Staatsanwälte und Beschuldigte Huley wurden auf regelmäßige Einladung eingeladen, Berichte “Kampf für Gerechtigkeit“, broadcast Periscope.
Auf der anderen Seite, der Verteidiger des Angeklagten Huli, Anwalt Fis Alishan, sagte, sein Protektor kann nicht aus gesundheitlichen Gründen bei der Anhörung erscheinen.
In Abwesenheit von gesetzlichen Bedingungen wurde die Sitzung auf ein anderes Datum verschoben.
Die 12. Anhörung 2025 und 26. März 2025 wurden auch in Abwesenheit des Staatsanwalts verschoben.
Andernfalls werden nach dem am 17. Dezember 2015 gegründeten Verfassungsstaatsanwaltsgesetz in Pristina Egzon Azemi, Luan Hoti, Naim Bunjaku, Consult Avdimetaj, Veron Hasani und Ardian Huli berechnet.
Allerdings haben die Angeklagten Avdimitaj, Hasan und Huli isolierte Strafverfahren, und der Gerichtsverfahren erfolgt separat gegen sie.
Die Anklage besagt, dass die sechs hochrangigen Anklagegegner, die am 17. und 18. November 2015 waren, an dem organisierten Protest-Mob teilgenommen haben, der sich entschieden hat und trotz der Tatsache, dass die Regelkräfte nur aufgeführt wurden und die Situation unter Kontrolle gehalten haben, beschuldigt als aktive Teilnehmer des Protests, haben die Polizisten des Kosovo ernst angegriffen, sie mit Steinen, Betonplatten und anderen starken Mitteln getroffen.
Es sagt, dass infolgedessen kleinere körperliche Verletzungen an Polizisten, verletzte Smail Sadiku, Naim Berisha und Ekrem Vlasa und erhebliche materielle Schäden verursacht wurden.
Mit diesen Handlungen erhebt die Anklage den Angeklagten, dass sie kriminelle Arbeit begangen haben “Die Beteiligung an der Masse, die kriminelle Handlungen und Hooliganismus begehen”, nach Artikel 412 Absatz 1 und kriminelle Arbeit “Der Angriff auf die offizielle Person bei der Erfüllung der offiziellen Aufgabe”, nach Artikel 410 Absatz 2 betreffend Artikel 31 der Republik Kosovo-Penal Code. /Periscope/ / / / / /












