PZAP lehnt AAK Kandidaten Beschwerde, Agron Kuci für Unregelmäßigkeiten in der Post Abstimmung

Das Wahlpanel für Ances und Parashtesa hat die Beschwerde des Kandidaten für Abgeordnete der Allianz für die Zukunft des Kosovo, Agron Kuci, abgelehnt, die Vorwürfe von Unregelmäßigkeiten während der Diaspora-Wahlverwaltung für die 9. Februar-Wahlen betraf. Nach der PZAP-Entscheidung hat die Beschwerde am 18. März [...]
Das Wahlpanel für Ances und Parashtesa hat die Beschwerde des Kandidaten für Abgeordnete der Allianz für die Zukunft des Kosovo, Agron Kuci, abgelehnt, die Vorwürfe von Unregelmäßigkeiten während der Diaspora-Wahlverwaltung für die 9. Februar-Wahlen betraf.
Nach der PZAP-Entscheidung wurde die am 18. März 2025 eingereichte Beschwerde als unbezahlbar zurückgewiesen, nachdem sie ab dem angeblichen Zeitpunkt der Verletzung, wie in Artikel 105 des Kosovo-Wahlgesetzes vorgesehen, von der 48-stündigen gesetzlichen Frist abgegeben worden war.
In dem Dokument wird betont, dass die endgültigen Ergebnisse der Diaspora-Abstimmung am 4. März 2025 von der Zentralen Wahlkommission veröffentlicht wurden, während die Beschwerden 14 Tage später über die gesetzliche Frist gingen.
In seiner Beschwerde hatte Kuci Missbräuche und Rechtsverletzungen bei der Abstimmung durch die Diaspora geltend gemacht, indem er die Wiedereröffnung und Neuzählung von Stimmzetteln forderte, die von der KEG für ungültig erklärt worden waren.
Er argumentierte, dass ein erheblicher Teil der Abstimmung von Landsleuten aus Junik und anderen politischen Themen, einschließlich der Demokratischen Liga des Kosovo, zu Unrecht abgelehnt worden sei.
PZAP hat jedoch betont, dass der Antrag auf Wiedereröffnung dieser Stimmzettel wegen der Verzögerung bei der Einreichung der Beschwerde nicht berücksichtigt werden kann.
Nach den Regeln hat Kuci das Recht, sich innerhalb von 48 Stunden nach seinem Beitritt vor dem Obersten Gerichtshof des Kosovo zu beschweren./Paparace













