Kameras in den Hörsälen und Toiletten. Das Universum College ist mit 8.000 Dollar belegt.

Die Agentur für Information und Privatheit hat für das Universum College in Ferizaj ein 8.000-Euro-Bett ausgesprochen, weil sie gegen allgemeine Vorschriften über den Einsatz von Sicherheitskameras verstößt. Nach der Entscheidung vom 23. Dezember 2024 hat die Inspektion ergeben, dass in Colleges, nämlich in Hörsälen und Toiletten, [...]
Nach der am 23. Dezember 2024 erlassenen Entscheidung hat die Inspektion ergeben, dass sich an College-Standorten, nämlich an Hörsälen und Toiletten, in der Nähe von Spülbecken Überwachungskameras befinden, die gegen das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten verstoßen.
In diesem Fall hat das Kollegium eine Erklärung abgegeben.
Infolgedessen wurde die Einrichtung beauftragt, das Überwachungssystem von diesen Räumen zu entfernen und sicherzustellen, dass der Einsatz von Kameras mit den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die ausgesprochene Menge an Gjoba muss innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieser Entscheidung gezahlt werden, wobei die Frist außer Acht gelassen wird, um weitere Maßnahmen zu treffen”, Da steht die AIP-Entscheidung.
AIP-Argument zur Geldbuße
Die Agentur hat die Argumentation über die gegen das Universum College in Ferizaj ausgesprochene Geldbuße aufgrund des Einsatzes von Überwachungskameras in verbotenen Räumen, wie Vorlesungssälen und Toiletten, abgegeben.
Die Entscheidung besagt, dass die Agentur eine Beschwerde in 29.11.2024 erhalten hat und behauptet, dass an der unteren High School in Ferizaj (im Rahmen des Universum College) Kameras in juristischen Räumen und Toiletten waren.
Eine amtliche Inspektion wurde dann in 10.12.2024 durchgeführt, wo bestätigt wurde, dass sie installiert wurden. 25 Kameras, davon 14 funktional.
Laut ihnen lagen die Kameras ohne Ankündigung und in Bereichen, in denen der Schutz der Privatsphäre gesetzlich gewährleistet ist.
“Das Gesetz sieht vor, dass die Einstellung von Kameras nur für die Sicherheit und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen” erfolgen sollte.
Nach diesen Erkenntnissen hat die AIP eine Geldbuße in Höhe von 8.000 Euro ausgesprochen und sowohl schwere als auch schädliche Verletzungen der Privatsphäre von Studenten und Mitarbeitern genannt.
Die Agentur verweist in ihrer Analyse auf die Verfassung des Kosovo und die Europäische Menschenrechtskonvention, die die Privatsphäre des Einzelnen gewährleistet. Auch erwähnt werden Präzedenzfälle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die festgestellt haben, dass Klassenzimmer und Toilettenbeobachtung eine Verletzung der Privatsphäre ist
Folglich wurde das Kollegium beauftragt, sofort Kameras aus den Hallen und Toiletten zu entfernen und die Gesetze für die Kameraüberwachung zu beachten.












