Sonderstaatsanwalt erhebt Anklagen gegen zwei Personen, Details

Der Sonderstaatsanwalt hat angekündigt, dass er gegen zwei Personen Anklage erhoben hat. M.M. und S.N. Unautorisierte Produktion und Verarbeitung von Narkotika, Psychotropen, analogen oder Werkzeug, Gerät oder narkotische Materialien” werden berechnet. S.N. auch mit krimineller Tätigkeit beauftragt “Besitz, Kontrolle oder unbefugtem Besitz von Waffen”. Vollständige Kommunikation: [...]
Der Sonderstaatsanwalt hat angekündigt, dass er gegen zwei Personen Anklage erhoben hat.
M.M. und S.N. Unautorisierte Produktion und Verarbeitung von Narkotika, Psychotropen, analogen oder Werkzeug, Gerät oder narkotische Materialien” werden berechnet.
S.N. auch mit krimineller Tätigkeit berechnet “Besitz, Kontrolle oder unbefugtem Besitz von Waffen”.
Vollständige Kommunikation:
Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo, nach den Untersuchungsentwicklungen, hat heute eine Anklage beim Verfassungsgericht in Pristina gegen die beiden Angeklagten eingereicht.
Defendant M., es wird behauptet, dass er durch seine Handlungen kriminelle Arbeit begangen hat: “Herstellung und unbefugte Verarbeitung von Narkotika, Psychotropen, Analogen oder Werkzeugen, Narkotika oder Drogenmaterialien”, Artikel 268, Absatz 1 im Zusammenhang mit Artikel 31 und im Zusammenhang mit Artikel 275, Absatz 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, Der Strafgesetzbuch der Republik Kosovo, Nr. 06/L-174.
Inzwischen ist der Angeklagte S. N. Er beschuldigt, kriminelle Handlungen zu begehen: “Herstellung und unbefugte Verarbeitung von Drogen, Psychotropen, Analogen oder Werkzeugen, Betäubungsmitteln oder Materialien”, Artikel 268, Absatz 1, in Bezug auf Artikel 31 und in Bezug auf Artikel 275, Absatz 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, Der Strafgesetzbuch der Republik Kosovo, Nr. 06/L-074, Eigentum, Kontrolle oder unbefugtem Besitz von Waffen nach Artikel 366 Absatz 1, Strafgesetzbuch der Republik Kosovo, Nr. 06/L-074,
Dieser Straffall hat bereits dem Sonderabteilungsgericht der Stiftung in Pristina für weiteres Verfahren übergeben












