Ein Monat Haft für den Verdächtigen Gjakova, der ihn mit einem Messer traf und seine Frau schlug

Das Verfassungsgericht in Gjakova hat Gjakovas Verfassungsgerichtsantrag gebilligt, indem es die 30-tägige Haftmaßnahme der Anklage G. G. zuordnete, aufgrund des angeblichen Verdachts, dass er die Straftat begangen habe “Canos”, “Die leichte Bodyisierung” und “halten Eigentum, Kontrolle oder unbefugten Besitz von Waffen”. Auf Wunsch, ich [...]
Das Verfassungsgericht in Gjakova hat Gjakovas Verfassungsgerichtsantrag gebilligt, indem es die 30-tägige Haftmaßnahme der Anklage G. G. zuordnete, aufgrund des angeblichen Verdachts, dass er die Straftat begangen habe “Canos”, “Die leichte Bodyisierung” und “halten Eigentum, Kontrolle oder unbefugten Besitz von Waffen”.
Nach dem Antrag, am 26. Februar 2025, auf dem Weg “isa Grezda” in Gjakova, hat der Angeklagte in seinem Haus, mit Schusswaffen und Messer, gesungen und körperliche Gewalt gegen seine Frau, E.G. und die verletzten I.H. ausgeübt, halten sie für mehrere Stunden unter Waffendrohung. Auch hat das gleiche seinem Ehepartner durch Stiche körperlichen Schaden zugefügt und hat unberechtigte Waffen und Munition entgegen dem Gesetz gehalten. Die Waffe und Munition wurden von der Polizei beschlagnahmt, während der Angeklagte verhaftet und die Opfer medizinisch behandelt wurden.
Die Staatsanwaltschaft Driton Sadiku schätzt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung der Haftmaßnahme für den Beklagten erfüllt sind, da wir mit schweren Straftaten zu tun haben, so dass die mögliche Feststellung des Angeklagten in Freiheit die Gefahr besteht, kriminelle Handlungen und Einfluss auf Beweise zu wiederholen.
Der Angeklagte wird 30 Tage in Haft gehalten, die ab der Haft am 26. Februar 2025 gezählt werden und bis zum 28. März 2025 dauern.
Die Seiten haben das Recht, vor dem Berufungsgericht des Kosovo auf diese Entscheidung zu appellieren.












